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Gericht: Sat.1 durfte unverpixelte Bilder eines Krampfanfalls zeigen

Der Fernsehsender Sat.1 durfte in einer Folge der Doku-Serie „Lebensretter hautnah – Wenn jede Sekunde zählt“ den Anfall eines Epileptikers unverpixelt und zum Teil in Nahaufnahmen zeigen. Wie das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht am Freitag in Schleswig mitteilte, hob es eine Beanstandung der Landesmedienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein auf, die in der Folge vom 2. November 2020 einen Verstoß gegen die Menschenwürde erkannt hatte (AZ: 11 A 185/21).

Die Seven.One Entertainment Group GmbH, zu der Sat.1 gehört, hatte gegen die Beanstandung der Landesmedienanstalt geklagt. Die 11. Kammer des Gerichts entschied, in den fraglichen Szenen sei keine zielgerichtete, den Achtungsanspruch des Menschen negierende Darstellung zu erkennen. Bei einem infrage stehenden Verstoß gegen die Menschenwürde sei auch der Gesamtcharakter der Sendung zu beachten, der keine menschenfeindliche Stoßrichtung aufweise. Vornehmlich sei es in der realitätsnahen Dokumentation um die Arbeit von Rettungskräften gegangen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Landesmedienanstalt kann binnen einem Monat nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragen.