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Gericht lehnt geplanten Wolfsabschuss in Sachsen ab

Der Abschuss eines Wolfs aus dem „Ralbitzer Rudel“ in der sächsischen Oberlausitz ist laut einer Gerichtsentscheidung nicht zulässig. Die vom Landkreis Bautzen erteilte Ausnahmegenehmigung sei zu unbestimmt, teilte das Verwaltungsgericht Dresden am Montag mit. Es sei nicht erkennbar, auf welchen räumlichen Bereich sich die Genehmigung genau beziehe und wo konkret auf einen Wolf geschossen werden dürfe. (Az. 3 L 316/25)

Das Gericht bestätigte den Eilantrag einer Umweltvereinigung aus Niedersachsen gegen die vom Landratsamt Bautzen am 11. März erteilte Ausnahmegenehmigung zur Tötung eines Wolfs. Vorausgegangen waren im Januar und Februar bei Wolfsrissen mehr als 30 getötete Schafe und Ziegen im Landkreis Bautzen.

Zwar könne für den streng geschützten Wolf eine Ausnahme vom gesetzlichen Tötungsverbot im Einzelfall zugelassen werden, hieß es. Dies sei aber nur geboten, wenn „ernste landwirtschaftliche oder sonstige wirtschaftliche Schäden“ vorliegen würden und wenn es keine zumutbaren Alternativen gebe.

Im konkreten Fall hätten die Weidetierhalter die Schutzmaßnahmen für die Schaf- und Ziegenhaltung nicht ausgeschöpft. Auch seien keine Alternativen zum Abschuss geprüft worden, hieß es. Das Landratsamt habe sich lediglich darauf berufen, dass seine Entscheidung von der sächsischen Wolfsmanagementverordnung gedeckt sei.

Der Abschuss eines einzelnen Wolfs auf dem Territorium des „Ralbitzer Rudels“ sei nicht geeignet, um weitere Schäden zu verhindern, hieß es. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim sächsischen Oberverwaltungsgericht erhoben werden.