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Gericht: Krebs kann bei früheren Rauchern Berufskrankheit sein

Auch bei ehemaligen Rauchern kann Krebs als Berufskrankheit anerkannt werden. Das entschied der Zweite Senat des Bundessozialgerichts am Mittwoch in Kassel. Voraussetzung sei, dass die Person seit Jahren nicht rauche und der Nikotinkonsum die Krebserkrankung deshalb wahrscheinlich nicht verursacht habe, teilte das Bundessozialgericht mit.

Konkret ging es um einen Schweißer, der an Harnblasenkrebs erkrankte und das als Berufskrankheit anerkennen lassen wollte. Er gab an, beruflich mit Sprays mit krebserzeugenden Substanzen gearbeitet zu haben. Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte das ab und argumentierte, der langjährige Nikotinkonsum habe sein Risiko für eine Krebserkrankung verdoppelt.

Das Bundessozialgericht gab dem Kläger Recht und teilte mit, außerberufliche Ursachen der Krankheit seien ausgeschlossen. Der Mann habe 2000 das Rauchen aufgehört – 14 Jahre vor seiner Krebsdiagnose. Bis ein Jahr vor der Diagnose arbeitete er als Schweißer. Das Rauchen sei “nicht mehr hinreichend wahrscheinlich eine Ursache der Krebserkrankung des Klägers”, so das Gericht.