Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss vorerst keine Auskünfte über seine Erkenntnisse zum Ursprung der Covid-19-Pandemie an Medien weitergeben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte den entsprechenden Antrag eines Presseverlages ab, wie das Gericht in Leipzig mitteilte. Der Verlag wollte demnach im Wege einer einstweiligen Anordnung den BND verpflichten, Auskünfte zu erteilen.
Zur Begründung hieß es, zwar leite sich aus dem Grundrecht der Pressefreiheit auch ein Auskunftsanspruch eines Verlegers von Presseerzeugnissen ab. Dem könnten aber „überwiegende private oder öffentliche Interessen entgegenstehen“. Dies gelte auch für diesen Fall.
Gericht: Auskünfte könnten Bundesrepublik schaden
Der BND habe plausibel dargelegt, dass die gewünschten Auskünfte seine Funktionsfähigkeit und die auswärtigen Interessen der Bundesrepublik beeinträchtigen können. So wären Rückschlüsse auf Erkenntnisquellen, die Fähigkeiten und Arbeitsweise des BND möglich. Eine Auskunftserteilung könne auch in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht erhebliche Auswirkungen auf die diplomatischen Beziehungen zur Volksrepublik China haben.