Der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft für einen mutmaßlichen russischen Propagandisten ist vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) bestätigt worden. Zur Begründung hieß es in der am Montag in Berlin veröffentlichten Entscheidung, Wladimir S. habe bei seiner Einbürgerung nur seine ukrainische Staatsangehörigkeit angegeben, seine russische Staatsangehörigkeit hingegen vorsätzlich verschwiegen. Dies rechtfertige die sofortige Rücknahme der Einbürgerung. Bei Wladimir S. soll es sich um einen ehemaligen Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten handeln.
Das OVG bestätigte damit im Eilverfahren eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin. Die Rücknahme der Einbürgerung sei zu Recht für sofort vollziehbar erklärt worden. Wladimir S. habe sich seine Einbürgerung durch arglistige Täuschung erschlichen. Bei einer Einreise im April 2023 von Russland nach Deutschland war bei ihm den Angaben zufolge neben einer größeren Menge Bargeld auch ein russischer Pass gefunden worden.
Aufgrund von Informationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz sei mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass S. im Auftrag staatlicher russischer Stellen zum Nachteil Deutschlands handele. Bei Abwägung seiner privaten Interessen mit dem öffentlichen Interesse an der Vollziehung des Rücknahmebescheides überwiege das öffentliche Interesse, sodass die Rücknahme der Einbürgerung sofort wirksam sei.
Die Entscheidung des OVG im Eilverfahren ist unanfechtbar. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen den Entzug der Staatsbürgerschaft läuft hingegen weiter.