Artikel teilen:

Gericht bestätigt Kündigung von RBB-Justiziarin Lange

Kurz nach dem früheren RBB-Verwaltungsdirektor Hagen Brandstäter ist auch Ex-Justiziarin Susann Lange mit ihrer Klage gegen die Kündigung durch den Sender in erster Instanz gescheitert. Wie im Fall Brandstäters erklärte das Berliner Arbeitsgericht den Vertrag der ehemaligen juristischen Direktorin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) aufgrund der Ruhegeld-Regelungen für sittenwidrig und deshalb nichtig. Die Klage gegen die Kündigung sei am Mittwoch abgewiesen worden, teilte das Gericht nach der Verhandlung in Berlin mit. (AZ: 22 Ca 13070/22)

Bei den Ruhegeld-Regelungen liege ein „grobes Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung“ vor, betonte das Gericht. Lange habe zudem auf eigene Initiative eine ARD-Zulage auch für einen Zeitraum bezogen, in dem der RBB den ARD-Vorsitz noch gar nicht innehatte. Für diesen Zeitraum müsse die Zulage zurückgezahlt werden. Einige andere finanzielle Forderungen des RBB wurden zurückgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Auch bei Brandstäter hatte das Arbeitsgericht am 1. September finanzielle Forderungen des RBB nur teilweise bestätigt. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Prämie für den ARD-Vorsitz durch den früheren Verwaltungschef bestehe nur im Umfang von einem Drittel, hieß es unter anderem. Den RBB treffe ein Mitverschulden am Zustandekommen der Vereinbarung. (AZ: 21 Ca 1751/23)

Ende April hatte das Arbeitsgericht bereits die Kündigung der früheren Leiterin der RBB-Intendanz, Verena Formen-Mohr, bestätigt. Sie habe mit ihrem Agieren die Vermögensinteressen des RBB gefährdet, hieß es zur Begründung. (AZ: 21 Ca 10927/22)

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft ermittelt unter anderem gegen Lange im Zuge des Skandals um die frühere RBB-Intendantin Patricia Schlesinger und den ehemaligen Verwaltungsratsvorsitzenden Wolf-Dieter Wolf. Schlesinger und weiteren früheren Führungspersonen werden unter anderem Vetternwirtschaft und Verschwendung vorgeworfen.