Nach vielen Debatten trat vor zehn Jahren das Gesetz zur vertraulichen Geburt in Kraft. Wir beantworten wichtige Fragen rund um das Gesetz.
Was ist eine vertrauliche Geburt?
Bei einer vertraulichen Geburt sollen zwei Grundsätze gewahrt bleiben: Zum einen soll dem Wunsch der schwangeren Frau – die sich in der Regel in einer Notsituation befindet – nach Anonymität nachgekommen werden, zum anderen soll das Recht des Neugeborenen auf Kenntnis nach seiner Herkunft berücksichtigt werden. Die Schwangere kann sich an ein entsprechendes Hilfetelefon oder direkt an eine Schwangerenberatungsstelle wenden. Dort wird alles Notwendige geregelt: Die Frau wird medizinisch betreut und hinterlässt im Krankenhaus einen Herkunftsnachweis, den das Kind einsehen kann, wenn es 16 Jahre oder älter ist.
Warum gibt es diese Form von Geburten?
Bis 2014 gab es nur anonyme Geburten, etwa durch die sogenannten Babyklappen, bei der Frauen ihr Kind nach der Geburt abgeben können. Diese Form der Geburten gibt es nach wie vor; sie befinden sich in einer rechtlichen Grauzone, werden aber geduldet. Wenn die Mutter sich nicht mehr meldet, wird das Kind in der Regel nach einer Frist von acht Wochen an Pflegeeltern übergeben oder zur Adoption freigegeben. Es hat bei der anonymen Geburt in der Regel keine Möglichkeit, etwas über seine biologische Herkunft zu erfahren.
Warum ist die Kenntnis über die biologische Herkunft so wichtig?
Das Bundesverfassungsgericht entschied 1989, dass es zu den Persönlichkeitsrechten eines Menschen gehört, seine genetische Herkunft zu kennen. Es sei von “zentraler Bedeutung für die Entwicklung der Persönlichkeit”. Das Recht besteht aber nicht absolut, sondern sei gegen andere Grundrechte abzuwägen, so die Richter.
Seit wann ist eine vertrauliche Geburt möglich und wird eine solche Form von schwangeren Frauen genutzt?
Das Gesetz gibt es seit zehn Jahren. Seitdem gab es 1.187 vertrauliche Geburten. Vor fünf Jahren wurde das Gesetz erstmals evaluiert. Daraus ging hervor, dass es bis zu diesem Zeitpunkt mehr als 2.200 Beratungen zur vertraulichen Geburt gegeben hat. Etwa 20 Prozent der Frauen entschieden sich danach für eine vertrauliche Geburt; etwa 24 Prozent dafür, ihr Kind selbst groß zu ziehen und knapp 14 Prozent, es zu einer regulären Adoption frei zu geben. Fast 12 Prozent der Frauen entschieden sich für einen Schwangerschaftsabbruch.
Anlässlich des zehnjährigen Bestehens des Gesetzes wird es eine Aktualisierung der Ergebnisse geben. Die Veröffentlichung der Daten ist nach Angaben des Bundesfamilienministeriums für Ende Juni vorgesehen.