Menschen in Abschiebehaft müssen anders behandelt werden als Straftäter – darauf hatte der Jesuiten-Flüchtlingsdienst gedrängt. Und erhielt jetzt beim Bundesgerichtshof (BGH) Recht. Konkret ging es um einen Algerier, der im bayrischen Hof in Abschiebehaft war.
Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst hat die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) begrüßt, dass Personen in Abschiebehaft anders behandelt werden müssen als reguläre Strafgefangene. Der Flüchtlingsdienst habe sich lange dafür eingesetzt, erklärte Stefan Keßler vom Jesuitenflüchtlingsdienst auf Anfrage am Donnerstag in Berlin.
Damit werde auch unnötiges Leid vermieden, weil die von Abschiebehaft betroffenen Menschen nicht verstünden, warum sie “wie Straftäter behandelt werden”. Keßler bezeichnete die BGH-Entscheidung als “wegweisend”. Die Sicherheitsbehörden müssten nun beispielsweise begründen, dass es der Sicherstellung der Abschiebung diene, wenn sie Betroffenen das Mobiltelefon abnehmen.
Bei der BGH-Entscheidung ging es um einen Mann, der in der bayerischen Abschiebungshafteinrichtung Hof einsaß und dort vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst betreut wurde. Der Bundesgerichtshof forderte, Abschiebehaft müsse sich von regulärer Haft unterscheiden: “Zwang muss sich auf das Maß beschränken, das unbedingt erforderlich ist, um ein wirksames Rückkehrverfahren zu gewährleisten.”
Konkret kritisierten die BGH-Richter beispielsweise die lange nächtliche Einschließzeit des Klägers, nämlich von 19.00 bis 9.00 Uhr. In anderen Bundesländern würden Abschiebehäftlinge in ihrer Zelle normalerweise nur von 22.00 bis 7.00 Uhr eingeschlossen.
Keßler forderte, Bundesländer wie Bayern, in denen es keine eigenen gesetzlichen Vorschriften für den Vollzug von Abschiebungshaft gebe, müssten dringend solche Regelungen schaffen. Bis dahin müssten die Menschen aus der Abschiebungshaft entlassen werden, forderte der Jesuit.