Mit einer mehrstündigen Mahnwache vor dem zuständigen NRW-Flüchtlingsministerium in Düsseldorf haben Flüchtlingsberatungsstellen am Dienstag das Land aufgefordert, schnellstmöglich die zugesagte Förderrichtlinie zu veröffentlichen. Andernfalls gerieten die freien und unabhängigen Beratungsstellen in die Zahlungsunfähigkeit und müssten Insolvenz anmelden. Die Förderrichtlinie sei vom Ministerium bereits im Dezember zugesichert worden, bis heute sei jedoch den Beratungsstellen keine Finanzmittel überwiesen worden, hieß es bei der Aktion vor dem Ministerium. „Wenn wir bis Juni keine Landesmittel erhalten, müssen wir schließen“, erklärte Andrea Genten vom Refugio e.V., dem Trägerverein des Café Zuflucht in Aachen.
Neben dem Arbeitskreis Asyl Bielefeld waren Vertreter des Bleibewerks Bonn, der Flüchtlingshilfe Velbert, vom Flüchtlingsrat Krefeld, dem Flüchtlingsrat Leverkusen, dem Flüchtlingsrat Mönchengladbach, dem Kölner Flüchtlingsrat, dem Miteinander Ochtrup, dem Flüchtlingsrat Essen, dem Refugio Aachen sowie dem Zentrum für Sozial- und Migrationsberatung Düren vor Ort. Diese freien Flüchtlingsberatungsstellen sind Kooperationspartner der Flüchtlingsberatung in NRW.
Das Aachener Café Zuflucht berät bereits seit über 30 Jahren geflüchtete Menschen kostenlos zu aufenthalts- und sozialrechtlichen Fragen. Seit 2012 findet auch die Beratung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter statt. Die Einrichtung wurde 2021 für ihr langjähriges ehrenamtliches Engagement von der Stadt Aachen mit dem Integrationspreis ausgezeichnet. Durch die ausbleibenden Landesmittel seien auch die meisten anderen freien Beratungsstellen in ihrer Existenz bedroht und müssten wohl in Kürze Insolvenz anmelden, beklagte der Sprecher der Kooperationspartner der Flüchtlingsberatung NRW, Claus Ulrich Prölß.
Ende 2024 – nach einer Großdemonstration gegen Kürzungspläne im Sozialbereich der NRW-Landesregierung – hatte das Ministerium angekündigt, die soziale Beratung von Flüchtlingen, die Asylverfahrensberatung für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge weiter zu fördern, wie Genten dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. Ohne eine Veröffentlichung der neuen versprochenen Förderrichtlinie des Ministeriums könnten keine Anträge auf finanzielle Förderung beim Land gestellt werden, betonte die Mitarbeiterin des Café Zuflucht. Die Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates NRW, Birgit Naujocks, mahnte, der Fortbestand der Beratungsstellen müsse gesichert werden. Die Einrichtungen seien auch ein Stück „gelebte Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Vielfalt und Menschenrecht“.