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“Finanzielle Unregelmäßigkeiten” – Kirchliches Urteil gegen Pfarrer

Er habe im Umgang mit Sammlungserlösen und Spenden “nicht für eine zweckmäßige Verwendung gesorgt”, urteilte ein Kirchengericht gegen einen Pfarrer aus dem Erzbistum Freiburg. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

Ein Pfarrer aus dem Erzbistum Freiburg ist in einem kirchengerichtlichen Strafverfahren wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten in seiner ehemaligen Kirchengemeinde rechtskräftig verurteilt worden. Das teilte die Erzdiözese am Mittwoch mit. Laut Urteil habe der Angeklagte Urkundsdelikte begangen und “im Umgang mit Sammlungserlösen und Spenden nicht für eine zweckmäßige Verwendung gesorgt”. Nicht nachgewiesen werden konnte ihm hingegen die unerlaubte Veräußerung von Kirchenvermögen, wie es weiter hieß.

Als “Sühne für die Vergehen” sei ihm für die Dauer von zehn Jahren nicht erlaubt, auf dem Gebiet des betreffenden Dekanats “in irgendeiner Weise seelsorgerlich tätig zu werden oder an Gottesdiensten und anderen öffentlichen Anlässen teilzunehmen”, so die Erzdiözese. Für die Dauer von 20 Jahren sei ihm verboten, eine Aufgabe zu übernehmen, die mit Vermögensverwaltung verbunden sei.

Ein von der Staatsanwaltschaft Freiburg gegen den Pfarrer eröffnetes Ermittlungsverfahren wegen Untreue war am 25. November 2023 gegen Geldauflage eingestellt worden – mit Einverständnis der Erzdiözese Freiburg. Im kirchlichen Strafverfahren ging es darum, zu prüfen, ob der Angeklagte nach den Normen des katholischen Kirchenrechts straffällig geworden ist.