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Ferienjobs im Sommer

Mit Beginn der Sommerferien in Hamburg starten viele Schülerinnen und Schüler in ihre Ferienjobs. Dabei sei es wichtig zu wissen, welche gesetzlichen Bestimmungen gelten, teilte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Hamburg am Donnerstag mit. Jeder Ferienjob sollte in Bezug auf Aufgaben, Arbeitszeiten und Bezahlung klar geregelt sein, sagte Bezirksjugendsekretärin der DGB-Jugend Wiebke Oetken. „Auf jeden Fall sollte jede Schülerin und jeder Schüler nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnen.“

Laut Jugendarbeitsschutzgesetz sind für unter 18-Jährige nur leichte Tätigkeiten wie Gartenarbeit, Zeitungen austragen oder Botengänge erlaubt. Dazu kommen feste Arbeitszeiten (13 bis 14 Jahre: Mit elterlicher Zustimmung bis zu zwei Stunden täglich, in der Landwirtschaft bis zu drei Stunden, zwischen 8 und 18 Uhr; 15 bis 17 Jahre: Maximal vier Wochen im Jahr, bis zu acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich, zwischen 6 und 20 Uhr). Ausnahmen gelten für 16- und 17-Jährige in Gaststätten (bis 22 Uhr) und Mehrschicht-Betrieben (bis 23 Uhr).

Das Mindestlohngesetz gilt ab 18 Jahren. Seit dem 1. Januar 2024 liegt der Mindestlohn bei 12,41 Euro pro Stunde. Bei tarifgebundenen Unternehmen müssen auch Minderjährige nach Tarif bezahlt werden, hieß es.