Acht Monate nach der Farbattacke auf das Gebäude des niedersächsischen Landtags in Hannover hat die Staatsanwaltschaft einen 24-jährigen Mann mit syrischer Staatsbürgerschaft angeklagt. Sie wirft ihm gemeinschädliche Sachbeschädigung in zwei Fällen vor, wie Staatsanwältin Kathrin Söfker am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte. Der Angeschuldigte soll im September 2024 gemeinsam mit weiteren unbekannten Beteiligten den Eingangsbereich des Parlaments mit roter Farbe beschmiert haben. Zudem soll er in der Nähe ein Kunstwerk mit Farbe verunstaltet haben.
Durch die Farbattacke auf das Landtagsgebäude entstand nach Angaben einer Landtagssprecherin ein Schaden von rund 70.000 Euro. Die Reinigungs- und Sanierungsarbeiten sind inzwischen abgeschlossen. Auch das Kunstwerk musste nach Angaben der Staatsanwältin aufwendig gereinigt werden. Die Anklage wurde beim Amtsgericht Hannover erhoben.
Die Farbattacke ereignete sich kurz vor dem „Tag der offenen Tür“ des Landtags. In der Nacht pinselten die Täter an drei Stellen der Fassade den Schriftzug „Free Gaza“ auf die historischen Sandstein-Mauern. Zudem beschmierten sie die Säulen der Eingangshalle und verteilten Farbe auf den Treppen im Eingangsbereich. Auch eine Gedenktafel für den Dichter der deutschen Nationalhymne, August Heinrich Hoffmann von Fallersleben (1798-1874), wurde mit Farbe besudelt.
Der Angeschuldigte wurde aufgrund der Aufnahmen von Überwachungskameras ermittelt. Laut Söfker ist er der Polizei als Teilnehmer von propalästinensischen Demonstrationen bekannt. Er befindet sich auf freiem Fuß. Gemeinschädliche Sachbeschädigung wird laut Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet.
Die Kosten für die Reinigung und Instandsetzung der Landtagsfassade hat zunächst das Land Niedersachsen übernommen. Wenn feststehe, wer für die Tat verantwortlich sei, werde das Land in einem Zivilverfahren Schadensersatzansprüche geltend machen, kündigte eine Sprecherin an.