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Familiennachzug bei subsidiärem Schutz

Anders als anerkannte Flüchtlinge haben Menschen mit dem sogenannten subsidiären Schutz in Deutschland keinen Rechtsanspruch auf das Nachholen ihrer Familie. Dieses Recht wurde für diese Gruppe nach der großen Fluchtbewegung 2016 ausgesetzt. 2018 wurde ein Kontingent eingeführt, über das bis zu 1.000 enge Angehörige pro Monat einreisen können, also maximal 12.000 Personen pro Jahr. Es ist begrenzt auf Ehepartner, minderjährige Kinder oder Eltern in Deutschland lebender minderjähriger Kinder mit dem untergeordneten Schutzstatus.

Zahlen des Auswärtigen Amts zeigen, dass das Kontingent vor allem Kindern die Einreise nach Deutschland ermöglicht. 2024 wurden rund 7.300 Visa an Minderjährige im Rahmen des Kontingents für den Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten erteilt. In rund 3.200 Fällen wurde der Nachzug zu Ehegatten ermöglicht, in etwa 1.500 Fällen an Eltern.

Den subsidiären Schutz erhalten Flüchtlinge, wenn sie nicht im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention als verfolgt gelten, ihnen aber dennoch Tod, Folter oder unmenschliche Behandlung im Heimatland droht, etwa wegen eines Krieges. Vor allem syrische Flüchtlinge erhielten ab 2015 diesen Schutzstatus.

Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, den Familiennachzug für diese Gruppe erneut befristet auszusetzen. Nach einem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs aus dem Jahr 2021 ist das möglich. Das Gericht verlangte eine Prüfung der Einzelfälle nach spätestens zwei Jahren.