Die EU-Asylreform ist seit Montag in Kraft. Nun geht es um die Umsetzung – europaweit und national. Aber gerade das Auslagern von Asylverfahren wirft viele Fragen auf.
Ein mit der EU-Asylreform von Mitgliedsstaaten angedachtes Auslagern von Asylverfahren in Drittstaaten halten Migrationsforscher für schwer realisierbar. “Die bisherigen Vorschläge zu einer Externalisierung von Asylverfahren werfen erhebliche politische, juristische und operative Fragen auf”, erklärte der Vorsitzende des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR), Hans Vorländer, am Donnerstag.
So müssten die Anforderungen der Genfer Flüchtlingskonvention und der Menschenrechte gewahrt werden – an allen Orten. Hierzu zählten das Prinzip der Nichtzurückweisung, das Verbot einer kollektiven Ausweisung und die Pflicht, den Schutzsuchenden Rechtsschutz zu gewähren. Das sogenannte Ruanda-Modell, also eine Auslagerung der Verfahren sowie der anschließenden Aufnahme in ein afrikanisches Land, ist aus Sicht des Rats für EU-Länder derzeit nicht möglich.
Denn Schutzsuchende könnten nicht einfach in Länder verwiesen werden, die sie nicht als Zielstaat ausgewählt hätten. Es brauche eine Verbindung zum Land. Die EU habe das Bekenntnis geleistet, selbst einen Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention zu leisten. Alles andere würde die Glaubwürdigkeit der EU nachhaltig erschüttern, so die Einschätzung des SVR.
Im Mai hatte die EU eine Reform des Asylrechts beschlossen, am Montag ist sie in Kraft getreten. Das Paket beinhaltet strengere Regeln für Migranten aus Staaten, die als relativ sicher gelten, und soll Hauptankunftsländer wie Italien und Griechenland entlasten. Die Reform sieht vor, dass Mitgliedstaaten zu einheitlichen Verfahren an den Außengrenzen verpflichtet werden. Damit solle zügig festgestellt werden, ob Asylanträge unbegründet seien und Geflüchtete dann schneller und direkt von der Außengrenze abgeschoben werden könnten.
Am Mittwoch hatte die EU-Kommission einen Plan zur Umsetzung der Asylreform vorgelegt. Darin geht es unter anderem um ein europaweites IT-System und weitere Hilfestellungen für die EU-Länder. Bis Mitte Dezember müssen nun die Mitgliedsstaaten eigene Pläne zur nationalen Umsetzung ausarbeiten. In einigen Ländern wird in diesem Zusammenhang die Frage aufgeworfen, inwiefern Asylverfahren auch in sicheren Drittstaaten durchgeführt werden können. Unter anderem Italien hat diesbezüglich bilaterale Pläne mit Albanien.