Musik von unter Missbrauchsverdacht stehenden Liedermachern sollte aus Sicht von Experten nicht in Gottesdiensten verwendet werden. Es sei eine Verpflichtung der Kirche gegenüber Betroffenen, “dass sie nicht einfach in eine Liturgie kommen und mit Musik konfrontiert werden, die sie traumatisiert”, sagte die Theologin Stefanie Lübbers im Interview des Portals katholisch.de. Sie ist Geistliche Begleiterin des Verbandes für Christliche Popularmusik in den Diözesen Deutschlands (VCPD).
“Liturgie ist das Vergegenwärtigen und Feiern der Heilszusage Gottes. Das zu feiern mit einem Lied von jemandem, der Täter ist, geht nicht zusammen”, betonte die Theologin. Aber selbst wenn eine Person noch nicht als Täter rechtskräftig verurteilt worden sei, sei für Betroffene die Zeit seit dem Vorwurf schon eine große Belastung. “Da wäre es wichtig, Beschuldigte erst einmal aus ihren Tätigkeiten abzuziehen, und bei beschuldigten Künstlern eben erst einmal auf ihre Lieder zu verzichten”, sagte Lübbers.
Aus für “Laudato Si” gefordert
Der Theologe und Komponist Thomas Laubach führt als Beispiel den Fall des 2019 gestorbenen Winfried Pilz an. Dem Geistlichen und früheren Präsidenten des Kindermissionswerks “Die Sternsinger” werden Missbrauch sowie sexualbezogene Grenzverletzungen vorgeworfen. Pilz war zudem Autor beliebter Kirchenlieder wie “Laudato Si”.

Dieses Lied sei nach allem, was bisher bekannt sei, “ungeeignet für den gottesdienstlichen Kontext”, erklärte Laubach. Zwar sei es nicht angebracht, schon während des Gottesdienstes zu protestieren. “Sollte das Lied aber gespielt werden, würde ich hinterher mit den Verantwortlichen das Gespräch suchen.”
Laubach hat selbst bekannte Lieder wie “Da berühren sich Himmel und Erde” und den Liedruf “Du bist das Brot, das den Hunger stillt” komponiert. Für Letzteren habe auch Pilz Strophen beigesteuert. Diese sollen nach Laubachs Meinung künftig aus den Liedbüchern gestrichen werden.