Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses im Gesundheitswesen, Josef Hecken, begrüßt einen Vorstoß aus dem Bundestag, wonach überprüft werden soll, ob vorgeburtliche Tests auf die Behinderung eines Kindes zu häufig eingesetzt werden. Hecken erklärte in einer Stellungnahme für den Gesundheitsausschuss am Mittwoch in Berlin, es gehe um ethische Grundfragen, zu denen sich der Bundestag verhalten müsse. Er habe das jahrelang angemahnt, da der Bundesausschuss selbst keine ethischen Wertentscheidungen treffen könne, erklärte Hecken.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Krankenhäusern, Ärzten und Krankenkassen ist das zentrale Gremium in der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens. Er steuert die Versorgung, indem er über die Kassenleistungen beschließt. Seit Juli 2022 werden von den Kassen nicht-invasive Pränataltests (NIPT) bezahlt, mit denen Trisomien festgestellt werden können, etwa das Down-Syndrom. Die Bluttests werden seit Jahren angeboten, mussten aber bis 2022 selbst bezahlt werden. Sie sind eine Alternative zu den sogenannten invasiven Testungen durch Fruchtwasseruntersuchungen oder die Messung der Nackenfalten des Ungeborenen, die in bis zu vier von 1.000 Fällen zu Fehlgeburten führen können.