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Ex-Rettungsdienst-Mitarbeiter freigesprochen

Drei ehemalige leitende Mitarbeiter des Arbeiter-Samariter-Bunds sind am Donnerstag vom Landgericht vom Vorwurf des Abrechnungsbetrugs freigesprochen worden. Das bestätigte eine Sprecherin des Gerichts dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. Für das Gericht sei maßgeblich gewesen, dass die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen für die Kostenabrechnungen des Rettungsdienstes bei „rettungsdienstnahen Kosten“ „interpretationsfähig“ gewesen seien. Aus Sicht der Kammer sei daher kein entsprechender Vermögensschaden entstanden. Auch hätten die Angeklagten nicht die Absicht gehabt, sich zu bereichern, so die Gerichtssprecherin.

Den ehemaligen Geschäftsführer des Landesverbandes habe das Landgericht wegen Untreue in zwei Fällen schuldig gesprochen und gegen ihn eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verhängt, teilte die Pressestelle mit.

Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) bei der Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg hatte den Männern zur Last gelegt, in den Jahren 2013 bis 2018 höhere Kosten für den Rettungsdienst geltend gemacht zu haben, als tatsächlich angefallen waren. Durch den Abrechnungsbetrug sei den Kostenträgern ein Schaden von rund 4,7 Millionen Euro entstanden. Der ASB habe den entstandenen Schaden teilweise wiedergutgemacht, hatte die ZKG vor eineinhalb Jahren mitgeteilt.

Der ASB-Landesverband Bayern teilte am Donnerstagabend mit, es sei nun klar geworden, „dass die Anschuldigungen zu Unrecht erhoben wurden“. Seit 2019 habe der ASB viele finanzielle und personelle Ressourcen aufgewandt, um den vorliegenden Sachverhalt aufzuklären, sagte Gerhard Körner, Vorsitzender des ehrenamtlichen ASB-Landesvorstands.

Eine Sonderprüfung durch ein externes Unternehmen habe ergeben, dass zum Zeitpunkt der Prüfung zwar nicht für alle angegebenen Kosten Belege vorgelegt werden konnten, es jedoch keine Anhaltspunkte gab, dass die Mittel falsch verwendet worden waren. Die Organisation habe aber daraufhin Prozesse verbessert und „vielfältige Maßnahmen der Kontrolle“ eingeführt, darunter ein Compliance-Management-System.

Der ASB in Bayern habe neben wirtschaftlichen Schäden „einen beträchtlichen Reputationsschaden durch die intensive öffentliche Berichterstattung verkraften müssen“, sagte ASB-Landesgeschäftsführer Jarno Lang. Man werde nun rechtliche Möglichkeiten prüfen, ob der Verband einen Ausgleich entstandenen Schaden erhalten könne. (00/3955/12.12.2024)