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Evangelische Unionspolitiker gegen Änderungen beim Abtreibungsrecht

Der Evangelische Arbeitskreis der CDU und CSU lehnt die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ab. Die geltende und bewährte Rechtslage müsse beibehalten werden, sagte der Bundesvorsitzende des Arbeitskreises, Thomas Rachel (CDU), am Dienstag, nachdem durch einen Medienbericht bekannt geworden war, dass die von der Bundesregierung eingesetzte Expertengruppe dafür plädiert, Abtreibungen im frühen Schwangerschaftsstadium nicht mehr strafbar zu stellen.

Die derzeitige Regelung schaffe „eine insgesamt ausbalancierte und den gesellschaftlichen Frieden schützende Lösung“, erklärte Rachel. Mit der vorgeschlagenen Reform würde künftig „nicht mehr erkennbar bleiben, dass es sich beim Schwangerschaftskonflikt im Kern immer um eine extreme existentielle Notsituation handelt, bei der zwei absolut gleichberechtigte Grundrechtsgüter miteinander in direkten Konflikt geraten und schmerzlichst abgewogen werden müssen“, argumentiert der Bundestagsabgeordnete, der auch Mitglied im Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist.

Wie der „Spiegel“ am Montag berichtete, plädiert die für das Thema zuständige Arbeitsgruppe der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission in ihrem Abschlussbericht dafür, Schwangerschaftsabbrüche innerhalb der ersten zwölf Wochen zu erlauben. „Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft ist nicht haltbar“, schreiben die Professorinnen laut „Spiegel“ in dem noch nicht veröffentlichten Papier.

Dem Bericht zufolge spricht sich die Kommission zugleich dafür aus, dass Abbrüche weiter grundsätzlich verboten bleiben, sobald der Fötus eigenständig lebensfähig ist. Diese Grenze liege den Fachleuten zufolge ungefähr in der 22. Woche seit Beginn der letzten Menstruation.

Der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch verbietet grundsätzlich den Schwangerschaftsabbruch. Eine Abtreibung bleibt aber straffrei, wenn sie innerhalb der Frist von drei Monaten erfolgt und die schwangere Frau eine Beratung in Anspruch genommen hat. Die Bundesregierung hatte vergangenes Jahr eine Sachverständigenkommission eingesetzt, die unter anderem prüft, ob und wie der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden kann.