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Europäischer Gerichtshof muss Streit um Urhebervergütungen klären

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss die Rechtmäßigkeit der jahrelangen Urheberausschüttungen der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) an Herausgeber klären. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe legte mit Beschluss vom Donnerstag ein entsprechendes Verfahren den Luxemburger Richtern zur Prüfung vor. (AZ: I ZR 135/24)

Vor Gericht war ein Autor wissenschaftlicher Werke gezogen, der sich dagegen wandte, dass die VG Wort auch Herausgeber an den gesetzlichen Urhebervergütungen beteiligt. Auf diese Weise falle seine eigene Ausschüttung geringer aus. Auch wandte er sich dagegen, dass Urhebervergütungen an den Förderfonds Wissenschaft der VG Wort gehen, mit dem insbesondere Druckkostenzuschüsse an Verlage gewährt werden.

Der Kläger ließ sich zudem die Rechte eines anderen Autors von Reiseführern abtreten, der ebenfalls die Urhebervergütung der VG Wort für zu gering hielt. Konkret ging es um Vergütungen im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 30. September 2019.

Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte nur die an den Kläger abgetretenen Ansprüche als begründet angesehen. Der Kläger selbst habe im Streitzeitraum sowieso keine Urhebervergütung erhalten und könne daher auch nichts dazu fordern.

Der BGH setzte das Verfahren aus und legte es dem EuGH zur Prüfung vor. Die Karlsruher Richter wollen insbesondere wissen, ob die VG Wort die Urhebervergütungen nur an Urheber auszahlen darf oder ob auch andere Empfänger profitieren können. Auch sei klärungsbedürftig, ob etwa ein Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort bestehen muss.

Die 1958 gegründete VG Wort nimmt die Urheberrechte für die Zweitverwertung von Sprachwerken wahr. Von den Urheberausschüttungen profitierten im Jahr 2023 knapp 340.000 Autoren wie Journalisten oder Schriftsteller und über 10.000 Verlage.