Mit gewaltsamen Protesten wollte die moldauische Shor-Partei die Regierung in Chisinau einschüchtern. Ihre Anführer kamen deshalb auf Sanktionslisten der EU – und klagen dagegen. Vergeblich.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Klagen der ehemaligen Spitzen der prorussischen Shor-Partei in Moldau gegen EU-Sanktionen abgewiesen. Die Organisation gewaltsamer Proteste, wie sie dem früheren Parteivorsitzenden Ilan Shor und dessen Stellvertreterin Marina Tauber vorgeworfen wird, könne ein Eingreifen der EU zur Festigung der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in einem Drittstaat rechtfertigen, begründete das Gericht in Luxemburg seine Urteile am Mittwoch.
Shor und Tauber seien weiterhin in der Lage, gewaltsame Kundgebungen zu veranstalten; die Auflösung ihrer Partei reiche daher nicht aus, um die Sanktionen gegenstandslos zu machen, so das Gericht weiter. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Nach Russlands Überfall auf die Ukraine hatte in der benachbarten Republik Moldau die Shor-Partei Proteste organisiert, an denen nach Worten des EuGH ausgewählte, trainierte und bezahlte Demonstranten teilnahmen, die zum Ziel hatten, die Regierung in Chisinau einzuschüchtern. Die Kundgebungen seien Teil der Bemühungen Russlands gewesen, das Land zu destabilisieren.
Die EU setzte Shor und Taubner 2023 auf die Sanktionsliste. Beide klagten dagegen vor dem EuGH und verlangten eine finanzielle Entschädigung. Moldau ist EU-Beitrittskandidat.