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Von wegen “öko”: EU verbietet Greenwashing in der Werbung

Schluss mit “klimaneutral” und “biologisch abbaubar”: Wer seine Produkte irreführend als besonders grün anpreist, dem droht jetzt in der EU eine Strafe.

Mit falschen Werbeversprechen geben sich Unternehmen einen grünen Anstrich
Mit falschen Werbeversprechen geben sich Unternehmen einen grünen AnstrichImago / Pond5 Images

Die EU will Verbraucher besser vor falschen Werbeversprechen schützen. Das Europäische Parlament hat endgültig grünes Licht gegeben für eine Richtlinie, die Werbung verbietet, die Produkte irreführend als umweltfreundlich anpreist. Das Gesetz werde das tägliche Leben aller Europäer verändern. „Wir werden von der Wegwerfkultur wegkommen“, sagte die EU-Abgeordnete Biljana Borzan in Straßburg.

Die neuen Vorschriften sollen vor allem die Kennzeichnung von Produkten klarer und vertrauenswürdiger machen, indem sie allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“, „klimaneutral“ oder „öko“ verbieten, sofern diese nicht nachgewiesen werden.

Greenwashing: Jetzt sind die EU-Staaten am Zug

Reguliert wird künftig auch die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln. Derzeit gibt es europaweit mehr als 200 verschiedene Umweltlabel, die jeweils auf unterschiedlichen Methoden beruhen. Das neue Gesetz soll nur noch solche Siegel zulassen, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen beruhen oder von staatlicher Seite eingeführt wurden. Dadurch soll das sogenannte Greenwashing erschwert werden, bei dem Unternehmen sich ein grünes Image geben, obwohl sie nicht nachhaltig wirtschaften.

Auch die Garantieinformationen müssen deutlicher sichtbar sein, und es wird ein neues, einheitliches Etikett eingeführt, um Waren mit verlängerter Garantiezeit stärker hervorzuheben. Laut EU-Parlament wissen 60 Prozent der europäischen Verbraucher gar nicht, dass alle Produkte in der EU über eine zweijährige Garantie verfügen.

Die EU-Mitgliedsstaaten müssen der Richtlinie ebenfalls noch ihre formale Zustimmung erteilen. Sobald die EU-Richtlinie in Kraft tritt, haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, die Regeln in nationale Gesetze zu übertragen.