Verbraucher sollen künftig vor irreführender Werbung mit Umweltaussagen und vor falschen Haltbarkeitsversprechen besser geschützt sein. Am Mittwoch nahm das Europäische Parlament in Straßburg eine Richtlinie an, die täuschende Öko-Angaben verbietet, nur noch geprüfte Nachhaltigkeitssiegel erlaubt und bessere Garantie-Informationen vorschreibt. Im nächsten Schritt muss noch der Rat der EU dem gemeinsam ausgehandelten Text zustimmen. Danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Regelung in nationales Recht umzusetzen.
Die neuen Vorschriften untersagen Produktkennzeichnungen wie “umweltfreundlich”, “natürlich”, “biologisch abbaubar” oder “öko”, sofern die Eigenschaft nicht nachgewiesen ist. Produkte dürfen nicht als “klimaneutral” beworben werden, wenn diese Neutralität durch Ausgleichssysteme, beispielsweise ein Wiederaufforstungsprogramm, zustande kommt.
Um Kaufentscheidungen für langlebige Waren zu erleichtern, müssen Garantieangaben deutlicher sichtbar sein; für verlängerte Garantiezeiten wird ein eigenes Etikett eingeführt. Werbung mit unbegründeten Aussagen zur Haltbarkeit wird ebenso verboten wie Aufforderungen, Produkte oder Einzelteile zu ersetzen, bevor dies nötig ist – etwa Druckerpatronen.
Auch die Flut von Nachhaltigkeitssiegeln soll eingedämmt werden: In Zukunft sind in der EU nur solche erlaubt, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen beruhen oder von staatlichen Stellen eingeführt worden sind. Einige Vorgehensweisen, die mit Grünfärberei und Produktverschleiß zusammenhängen, werden in die EU-Liste unlauterer Geschäftspraktiken aufgenommen.
Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) lobte den Schritt. Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher wollten bewusst einen Beitrag zu mehr Umwelt- und Klimaschutz leisten, würden aber “mit fragwürdigen Umweltversprechen in die Irre geführt”, erklärte sie in Berlin. Künftig seien die Angaben verlässlicher. Ebenso dienten bessere Informationen über Langlebigkeit und Reparierbarkeit “nicht nur der Umwelt, sondern auch dem Geldbeutel”.