Eine Frau flieht vor Gewalt nach Italien. Bei der Einreise legt sie für zwei Mädchen in ihrer Obhut gefälschte Pässe vor. Deshalb wird sie wegen Beihilfe zur illegalen Einwanderung belangt. Dem widerspricht der EuGH.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich hinter eine Asylsuchende gestellt, die mit gefälschten Pässen für ihre minderjährige Tochter und eine Nichte in die EU eingereist war. Die Frau könne nicht wegen Beihilfe zur unerlaubten Einwanderung belangt werden, entschied das Gericht in Luxemburg am Dienstag.
Vielmehr übe die betreffende Person ihre Verantwortung für diese Kinder aus, die sich aus der familiären Bindung und der tatsächlichen Sorge für sie ergebe, so der EuGH. Eine gegenteilige Auslegung würde zu einem schweren Eingriff in das Recht auf Achtung des Familienlebens und in Kinderrechte führen, die in der Grundrechte-Charta der EU verankert seien.
In dem Fall ging es um eine Frau aus der Demokratischen Republik Kongo, die nach eigenen Angaben von ihren Ex-Partner mit dem Tod bedroht wurde und deshalb 2019 nach Italien flüchtete. Die Mädchen nahm sie demnach aus Sorge um ihre körperliche Unversehrtheit mit. Für die Einreise am Flughafen Bologna benutzte sie gefälschte Reisepässe.
Das zuständige Strafgericht in Bologna wandte sich daraufhin an den EuGH mit der Frage, ob ein solches Verhalten unter den allgemeinen Tatbestand der Beihilfe zur unerlaubten Einreise im Sinne des Unionsrechts falle und strafrechtlich geahndet werden könne. Beides verneinte Gerichtshof.