Die Verpflichtung zur Aufnahme von Fingerabdrücken in Personalausweisen ist laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes mit den Grundrechten auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten vereinbar. Die Aufnahme sei durch die Ziele gerechtfertigt, die Herstellung gefälschter Personalausweise und den Identitätsdiebstahl zu bekämpfen sowie die Zusammenarbeit der Überprüfungssysteme zu gewährleisten, erklärten die Richter am Donnerstag in Luxemburg.
Geklagt hatte der frühere Bürgermeister der hessischen Gemeinde Schlangenbad, Detlev Sieber (SPD), weil ihm kein neuer Ausweis ohne Fingerabdrücke ausgestellt wurde. Da Fingerabdrücke wegen EU-Rechts auf dem Dokument gespeichert werden müssen, legte das hessische Gericht den Fall dem Europäischen Gerichtshof vor.
Der Gerichtshof stellte fest, dass die Verpflichtung, Fingerabdrücke aufzunehmen, durchaus eine Einschränkung der Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten darstellt. Das sei jedoch durch die dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen gerechtfertigt wie der Bekämpfung von Kriminalität.
Der Gerichtshof kam allerdings zu dem Schluss, dass die Verpflichtung zur Aufnahme von Fingerabdrücken auf die falsche Rechtsgrundlage gestützt wurde. Diese sofort für ungültig zu erklären, hätte allerdings schwerwiegende Folgen, erklärten die Richter. Die EU-Gesetzgebung hat daher Zeit bis 2026 für die Änderung.