Reinigungskraft statt Reinigungsdame: Das Erzbistum Freiburg regelt Schreibweisen. Grundsätzlich bleibt es bei der Nennung von männlicher und weiblicher Form – doch in einigen Bereichen ist jetzt der Genderstern erlaubt.
Das Erzbistum Freiburg hat seine Leitlinien für geschlechtergerechte Sprache leicht liberalisiert. So ist die Verwendung des Gendersterns als Ausdruck für Geschlechtervielfalt künftig in einigen Seelsorgebereichen offiziell erlaubt, etwa in der Arbeit mit Jugendlichen, mit Studierenden oder bei Angeboten, die sich mit Geschlechteridentität und Geschlechtervielfalt befassen.
Wie der im Amtsblatt des Erzbistums jetzt veröffentlichte Erlass festhält, sollen die Kirchenmitarbeiterinnen und Pfarrer in dienstlichen Texten, E-Mails und Anschreiben aber in der Regel auf Genderstern, Binnen-I oder Schrägstriche verzichten. Stattdessen seien weibliche und männliche Wortformen nebeneinander zu verwenden.
“Hierbei wird die feminine Form der maskulinen Form vorangestellt”, heißt es in dem von Generalvikar Christoph Neubrand unterzeichneten Erlass.
Der Erlass hält fest, dass Sprache ein wichtiges Ausdrucksmittel des Denkens ist und Interessen und Bewusstsein spiegelt. Daher sei es wichtig, das Ziel der Geschlechtergleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich auszudrücken.
Wichtig sei es, in der Sprache traditionelle Geschlechterbilder zu vermeiden. Beispielsweise sollen Kirchenmitarbeiter nicht von “Reinigungsdamen”, sondern von “Reinigungskräften” sprechen und schreiben. Die neuen Regeln gelten ab 2. April.
Bundesweit haben Bistümer unterschiedlich liberale Richtlinien für gendergerechte Sprache veröffentlicht. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken verständigte sich 2021 darauf, den Genderstern zu verwenden.