Artikel teilen:

Ermittlungsverfahren gegen einen Mann nach Hitlergruß

Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen einen 37-jährigen Mann wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Der Beschuldigte habe in Dresden öffentlich wahrnehmbar den verbotenen Hitlergruß gezeigt und dabei einen Stahlhelm getragen, teilte die Staatsanwaltschaft Dresden am Donnerstag mit. Er sei am 9. Mai 2024 Beifahrer in einem offenen militärischen Oldtimer-Fahrzeug gewesen.

Die Staatsanwaltschaft habe den Erlass eines Strafbefehls beim Amtsgericht Dresden beantragt und eine damit verbundene Geldstrafe von 2.500 Euro, hieß es. Der Beschuldigte sei nicht vorbestraft. Er habe zum Tatvorwurf keine Angaben gemacht.