Die Staatsanwaltschaft Gießen hat die Ermittlungen gegen den Gießener Bürgermeister Alexander Wright (Grüne) im Zusammenhang mit dem Gießener Verkehrsversuch eingestellt. Im Laufe der umfangreichen Untersuchungen habe sich kein hinreichender Tatverdacht einer Straftat ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Die Behörde hatte nach einer Anzeige gegen Wright wegen des Anfangsverdachts der Untreue ermittelt.
Wright war zur Last gelegt worden, einen Verkehrsversuch fortgeführt zu haben, obwohl das Verwaltungsgericht ihn als rechtswidrig eingestuft hatte. Dadurch habe er der Stadt einen Vermögensnachteil zugefügt – unter anderem durch erhöhte Rückbaukosten.
Die Stadt Gießen wollte im vergangenen Jahr im Rahmen eines Verkehrsversuchs die inneren Fahrspuren des Anlagenrings rund um die Innenstadt für den Bus- und Fahrradverkehr reservieren und nur die äußeren Fahrspuren für den Autoverkehr belassen. Zwei Anwohner hatten beim Gießener Verwaltungsgericht einen Eilantrag gegen den Verkehrsversuch eingereicht. Das Verwaltungsgericht bestätigte, dass der Verkehrsversuch rechtswidrig sei.
Der Nachweis eines Untreuevorsatzes, also die bewusste und gewollte Verursachung eines Vermögensnachteils, sei nicht zu erbringen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Nach Abschluss der Ermittlungen sei nicht zu widerlegen, dass der Bürgermeister auch nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen im Juli 2023 aufgrund entsprechender juristischer Beratung davon ausging, mit seiner Beschwerde am Verwaltungsgerichtshof in Kassel erfolgreich zu sein und das Vorhaben doch noch rechtskonform realisieren zu können. Doch auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel bestätigte, dass der Verkehrsversuch rechtswidrig sei.
Mangels Verantwortlichkeit für den Verkehrsversuch komme auch eine Strafbarkeit von Oberbürgermeister Frank-Tilo Becher (SPD) nicht in Betracht, so die Staatsanwaltschaft.