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Einfluss von Lobbyisten soll transparenter werden

Der Einfluss von Lobbyisten auf Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben soll nachvollziehbarer werden. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat einer Änderungen des Lobbyregistergesetzes zu. Die Regelung soll den Anwendungsbereich und die Pflichten zur Offenlegung nachschärfen. Seit 2022 müssen sich alle Interessenvertretungen gegenüber Parlament oder Regierung in das Register eintragen. Das Gesetz soll am 1. März in Kraft treten.

Demnach müssen Lobbyisten künftig Kontakte in Ministerien bereits ab der Referatsleiterebene angeben und mitteilen, auf welche Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben sich sich beziehen. Stellungnahmen und Gutachten von grundsätzlicher Bedeutung für die Interessenvertretung müssen sie unter Angabe des Zeitpunkts, der betroffenen Bereiche und einer abstrakten Adressatenbezeichnung auf der öffentlich einsehbaren Plattform hochladen.

Zudem werden sie verpflichtet im Register Hauptfinanzierungsquellen und Mitgliedsbeiträge anzugeben und bei höheren Schenkungen oder Zuwendung die Herkunft zu nennen. Beim Wechsel von Mandats- und Amtsträgern in die Lobbyarbeit müssen diese aktuelle und frühere Ämter und Mandate offenlegen. Schließlich müssen Lobbyorganisationen unter bestimmten Umständen Drittstaaten als Auftraggeber sowie das entsprechende Auftragsvolumen angeben.

Bei offensichtlich widersprüchlichen Eintragungen kann die Bundestagsverwaltung als registerführende Stelle dies künftig selbst nachprüfen. Zudem vereinfacht die Regelung die Pflichten bei der Aktualisierung der Angaben.