Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, hat eine bessere Aufarbeitung von Kindesmissbrauch in Behinderteneinrichtungen der DDR gefordert. Mit dem Ende der DDR vor 35 Jahren seien viele Akten dazu verschwunden oder schwer auffindbar, sagte Dusel dem Evangelischen Pressedienst (epd) anlässlich eines Fachgesprächs zum Thema am Dienstag in Potsdam. Es müsse deshalb mehr getan werden, damit „auch die Täterinnen und Täter identifiziert und Strukturen aufgedeckt werden“, wo dies bislang noch nicht geschehen sei.
epd: Vor einigen Jahren, 2021, wurde eine umfangreiche Studie über Missbrauch und Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie in der DDR und der Bundesrepublik veröffentlicht, für die unter anderem mehr als 1.500 Fallakten ausgewertet wurden. Was wurde seit der Studie von 2021 für Betroffene getan und erreicht?
Jürgen Dusel: Durch die „Stiftung Anerkennung und Hilfe“, die von Bund, Ländern und den Kirchen getragen wurde, erhielten Menschen, die in der DDR oder in der BRD in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben, endlich öffentliche Anerkennung und auch soziale Entschädigung. Diese Entschädigung – und das konnten bis zu 14.000 Euro sein – kann natürlich erfahrenes Leid nicht ungeschehen machen, aber sie hat auch einen symbolischen Wert. Sie zeigt deutlich an, dass eine Aufarbeitung stattfindet.
epd: Was hat die Stiftung, die von 2017 bis 2022 Betroffene unterstützt hat, noch erreicht?
Dusel: Die Stiftung existiert mittlerweile nicht mehr, sie war ja von vornherein als temporäres Projekt geplant. Sie hat die Initiative ihres überregionalen Fachbeirats, Gedenktafeln zu entwerfen und für deren Anbringen an Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu werben, umgesetzt. Und auch das ist eine wichtige Form der Anerkennung! Das erfahrene Leid darf nicht vergessen werden – auch, wenn viele Akten von damals nach der politischen Wende nicht mehr oder nur schwer aufzufinden waren. Diese einheitlichen Gedenktafeln sind übrigens barrierefrei, was ich besonders gut finde, sie enthalten eine Übersetzung in Leichter Sprache sowie in Brailleschrift.
epd: Wo sollte noch mehr getan werden?
Dusel: Beim Thema Gewaltschutz sind wir noch nicht am Ziel, aber mit dem Teilhabestärkungsgesetz wurde 2021 im Sozialgesetzbuch IX eine neue Regelung eingefügt, die die Einrichtungen zu Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt verpflichtet, insbesondere zu einrichtungsbezogenen Gewaltschutzkonzepten. Die Rechtsnorm sollte konkretisiert und um Mindeststandards ergänzt werden. Das hat leider in der nun endenden Legislaturperiode nicht mehr geklappt. Generell gilt, dass der Betrieb solcher Einrichtungen immer strukturelle Abhängigkeiten begünstigt und damit eine erhöhte Gefahr für Missbrauch mit sich bringt. Deshalb kommt der Deinstitutionalisierung auch beim Gewaltschutz eine wichtige Rolle zu. Auch mein Team und ich haben, zum Teil gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte, Handlungsempfehlungen zum Gewaltschutz in Einrichtungen veröffentlicht.
epd: Wo sehen Sie weiteren Handlungsbedarf?
Dusel: Missbrauch und Gewalt hat es auch in den Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen in der BRD gegeben. Der entscheidende Unterschied besteht aber darin, dass es in der BRD andere Kontroll- und Verfolgungsmöglichkeiten durch die unabhängige Justiz gegeben hat. Insofern gab es durchaus ein DDR-spezifisches Unrecht, da der Staat und die SED systematisch die Taten an Menschen mit Behinderungen vertuscht haben. Mit dem Ende der DDR sind auch viele Akten verschwunden oder schwer auffindbar. Deshalb ist hier die Forschung so wichtig, noch vorhandene Akten müssen gesichert werden und nicht nur die Opfer, sondern auch die Täterinnen und Täter identifiziert und Strukturen aufgedeckt werden, wo es bislang noch nicht geschehen ist. Um zu verhindern, dass dieses Unrecht sich wiederholt, muss die Erinnerungskultur gefördert werden. Auch brauchen wir verpflichtende Fortbildungen für Einrichtungspersonal zu Gewalt. Wir brauchen einen noch verbindlicheren und konkreteren Gewaltschutz, um Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen wirksam vor Gewalt zu schützen, zudem müssen heutige Einrichtungen stärker durch unabhängige Stellen kontrolliert werden.
epd: Welche besonderen Herausforderungen gibt es noch auf dem Gebiet der ehemaligen DDR?