Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt nach eigenen Angaben gegen den ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) wegen Verleumdung. Der Grünen-Politiker soll in einer Rede am 30. August 2024 in Dresden „inhaltlich unzutreffende Tatsachen über das BSW“ sowie zur BSW-Chefin Sahra Wagenknecht geäußert haben, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag in der sächsischen Landeshauptstadt mit. Es bestehe ein Anfangsverdacht.
Nach Ansicht von Habecks Verteidigung handelt es sich bei den Ausführungen um eine strafrechtlich zulässige, kritische Meinungsäußerung. Das Ermittlungsverfahren beruht laut Staatsanwaltschaft auf einer am 13. November 2024 eingegangenen Strafanzeige des Bündnisses Sarah Wagenknecht (BSW) sowie einer Anzeige von Wagenknecht selbst am 30. Oktober 2024. Habeck hatte in Dresden auf einer Wahlkampfveranstaltung der Grünen gesprochen.
Die Staatsanwaltschaft Dresden habe Anfang Februar 2025 der Präsidentin des Bundestages mitgeteilt, dass beabsichtigt werde, ein Strafverfahren gegen den Grünen-Politiker einzuleiten. Die Behörde habe auch – soweit erforderlich – einen Antrag auf Aufhebung der Immunität des Bundestagsabgeordneten gestellt. Das Ermittlungsverfahren sei am 21. März „wegen des Verdachts der gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Verleumdung“ eingeleitet worden.
Eine Entscheidung des Bundestages zur beantragten Aufhebung der Immunität von Habeck sei bisher noch nicht übermittelt worden, so die Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen dauerten an. Für Robert Habeck gelte uneingeschränkt die Unschuldsvermutung.