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Drei neue Einträge für immaterielles NRW-Kulturerbe

Die Ruhrfestspiele, Rotwelsch-Dialekte und analoge Fotografie gehören künftig zum immateriellen Kulturerbe Nordrhein-Westfalens. Die drei Traditionen und Bräuche hätten sich im Auswahlverfahren 2021 bis 23 durchgesetzt und seien in das Verzeichnis zum Erhalt des kulturellen Erbes von NRW aufgenommen worden, wie das NRW-Kulturministerium am Mittwoch in Düsseldorf mitteilte. Das Landesinventar bestehe nun aus 19 Einträgen.

Die Ruhrfestspiele Recklinghausen seien im „harten Nachkriegs-Winter 1946“ entstanden, nachdem Hamburger Theaterleute im Ruhrgebiet um Kohle für die Beheizung ihrer Schauspielhäuser gebeten hatten, erklärte das Ministerium. Die Festspiele gehörten heute zu den größten und renommiertesten Theaterfestivals Europas. Im Programm würden demokratische Werte wie Toleranz, Solidarität und Integration vermittelt.

Die Rotwelsch-Dialekte sind Sprachformen, die oft jahrhundertelang genutzt und weiterentwickelt wurden. Bis heute lebten sie zum Teil in der Umgangssprache fort. Ursprünglich seien die Dialekte oft von Randgruppen wie reisenden Handwerkern oder Händlern, Kleinkriminellen, Bettlern oder anderen Gruppen zur Geheimhaltung und Abgrenzung genutzt worden, weshalb sie auch als „Geheimsprachen“ gelten. Beispiele sind die Mindener Buttjersprache und die Münsteraner Sprachform „Masematte“.

Die Analogfotografie erfahre aktuell, nur wenige Jahre nach ihrem vermeintlichen Ende, eine Renaissance, hieß es. Auch für das Verständnis und die Restaurierung von historischen Fotosammlungen sei die Weitergabe der analogen Techniken wichtig. NRW habe sich zu einem gefragten Zentrum der analogen Fotografie entwickelt.

NRW-Kulturministerin Ina Brandes (CDU) betonte, mit der Aufnahme ins NRW-Kulturerbe sollten Gewohnheiten, Traditionen und Bräuche lebendig gehalten und weitergegeben werden. In den Vorjahren wurden etwa die Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet, das Steigerlied, der rheinische Karneval, der Osterräderlauf in Lügde, die Bolzplatzkultur und die Martinstradition ins immaterielle Kulturerbe NRWs aufgenommen.

Laut dem Unesco-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes hat der Staat die Aufgabe, Verzeichnis auf seinem Gebiet zu erstellen. Alle zwei Jahre können sich Gruppen, Gemeinschaften und Einzelpersonen um die Anerkennung ihrer Kulturform in ihrem Bundesland bewerben. Die Auswahl trifft eine unabhängige Jury.