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Drei Jahre Haft im Shapira-Prozess – “Gerechtes Urteil”

Der Bruder des jüdischen Comedians Shahak Shapira wurde von einem Kommilitonen brutal attackiert. Der Täter wurde nun zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Antisemitismusbeauftragte sieht ein “wichtiges Signal”.

Im Prozess um den Angriff auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira in Berlin ist der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das teilte das Amtsgericht Tiergarten am Donnerstag nach zwei Prozesstagen in Berlin mit. Der 24-Jährige habe aus antisemitischen Motiven gehandelt, was sich strafverschärfend ausgewirkt habe. Er hatte dies im Prozess zurückgewiesen, aber für die Gewalt um Vergebung gebeten. Der Antisemitismusbeauftragte des Bundes, Felix Klein, begrüßte das Urteil.

Der Täter schlug laut Gericht im Februar 2024 seinen damaligen Kommilitonen mit der Faust nieder und trat ihn ins Gesicht. Dabei erlitt der Bruder des bekannten Comedians Shahak Shapira eine komplexe Mittelgesichtsfraktur und eine Hirnblutung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann Berufung eingelegt werden.

In der Urteilsbegründung hieß es, der Angeklagte haben auch durch Dekorationsgegenstände in seiner Wohnung offen zur Schau gestellt, dass er das Existenzrecht Israels leugne. Auch aufgrund privater Chatkommunikation sowie eines auf dem Handy des Angeklagten gefundenen Videos habe sich das antisemitische Tatmotiv geradezu aufgedrängt. Antisemitismus sei keine Meinung, so der Vorsitzende des Schöffengerichts. Auch aus generalpräventiven Gründen habe hier eine relativ hohe Strafe verhängt werden müssen. Nicht nur der Angegriffene, sondern die freiheitlich-demokratische Gesellschaft als Ganzes sei angegriffen worden.

“Das Gericht ist heute zu einem guten und gerechten Urteil gekommen”, erklärte der Antisemitismusbeauftragte Klein am Donnerstagabend. Die Ahndung antisemitischer Straftaten sei unverzichtbar; Antisemitismus müsse sowohl bei Ermittlungsbehörden als auch vor Gericht als Tatmotiv erkannt und beachtet werden, so der Bundesbeauftragte. Er hoffe nun auf eine Signalwirkung. “Mit diesem Urteil hat der Rechtsstaat gezeigt, dass er nicht duldet, wenn Menschen angegriffen werden, weil sie Juden sind und sich gegen Antisemitismus einsetzen.”