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DDR-Renten: Antragsfrist für Härtefallfonds endet

Nur noch bis Sonnabend (30. September) können Ost-Rentnerinnen und -Rentner einen Antrag für den Härtefallfonds des Bundes stellen. „Bisher bleiben die tatsächlichen Antragszahlen hinter den erwarteten zurück“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese (SPD), die laut Mitteilung dazu aufrief, seine Ansprüche zu prüfen. Von dem Fonds sollen Menschen profitieren, bei denen es bei der DDR-Rentenüberleitung 1991 zu Ungerechtigkeiten gekommen sei sowie jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Einmalzahlung für Berechtigte von 2.500 Euro auf 5.000 Euro erhöht, hieß es.

Berechtigt sind laut Ministerium bei DDR-Renten etwa ehemalige Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post und des Gesundheits- und Sozialwesens, Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit sowie Balletttänzerinnen und -tänzer. Auch nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind bekämen die 5.000 Euro aus dem Fonds, wenn sie mit ihren gesetzlichen Renten weniger als 830 Euro netto bekämen.

Niemand sollte sich von den Voraussetzungen und Antragsformalitäten einschüchtern lassen, betonte Drese. Bei der Beantragung würden auch Mitarbeitende der kostenlosen Hotline (0800/7241634) der Stiftung Härtefallfonds unterstützen.

Die Bundesregierung hatte den Härtefallfonds im Herbst 2022 beschlossen. Der Bund stellt dafür 500 Millionen Euro zur Verfügung. Ursprünglich geplant waren eine Milliarde Euro. Die Länder konnten sich bis zum 31. März mit einem Stiftungsbeitritt beteiligen und den Fonds damit aufstocken. Von der Regelung sind in Ostdeutschland 500.000 Menschen betroffen, darunter etwa 7.000 in Mecklenburg-Vorpommern.