Die Landessynode ist das oberste Beratungs- und Entscheidungsorgan der Evangelischen Kirche von Westfalen – mit knapp 1,9 Millionen Mitgliedern die viertgrößte der 20 evangelischen Landeskirchen in Deutschland. Die Synode (griechisch für „gemeinsamer Weg“) beschließt den landeskirchlichen Haushalt und wählt den oder die Präses, von dem oder der sie geleitet wird, sowie die Kirchenleitung. Sie ist zuständig für theologische und kirchenpolitische Grundsatzentscheidungen und trifft rechtliche Regelungen.
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