Der Loccumer Vertrag und das Niedersachsen-Konkordat sind zwei umfassende Staatsverträge des Landes Niedersachsen mit den beiden großen Kirchen. Darin verpflichten sich das Land und die Kirchen zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit auf Grundlage der verfassungsmäßigen Trennung von Staat und Kirche. Zugleich regeln sie ihre rechtlichen Beziehungen.
Der Loccumer Vertrag wurde vor 70 Jahren, am 19. März 1955, im Kloster Loccum bei Nienburg von der Landesregierung und den fünf evangelischen Landeskirchen in Niedersachsen unterzeichnet. Er war der erste Staatskirchenvertrag in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg und wurde zum Vorbild für alle weiteren deutschen Staatskirchenverträge, auch noch nach der Wiedervereinigung.
Zentrale Inhalte sind das Recht zur freien Religionsausübung, die Anerkennung der Eigenständigkeit der Kirchen und erstmals in einem Staatskirchenvertrag der Auftrag der Kirchen, in der Öffentlichkeit zu wirken. Der Einzug der Kirchensteuern durch den Staat ist genauso festgeschrieben wie Einzelfragen in den Bereichen Kultur, Bildung und Soziales. Auch die Staatsleistungen an die evangelischen Landeskirchen sind im Loccumer Vertrag geregelt.
Mit dem Niedersachsen-Konkordat von 1965 ist das Verhältnis des Landes zu den katholischen Bistümern geregelt. In dem Konkordat geht es unter anderem um den Schutz der Sonn- und Feiertage, die Ausbildung der Religionslehrer und die Präsenz katholischer Vertreter im Rundfunkwesen. Auch mit den jüdischen Gemeinden und mit dem Humanistischen Verband hat Niedersachsen einen vergleichbaren Vertrag abgeschlossen.