In dem Rechtsstreit zwischen dem peruanischen Kleinbauern Saúl Luciano Lliuya und dem Energiekonzern RWE muss das Oberlandesgericht Hamm entscheiden, ob der Energiekonzern für Folgen des Klimawandels haftbar gemacht werden kann. Der Kläger will erreichen, dass sich der Energiekonzern finanziell am Schutz seines Hauses am Fuße der Anden vor den Folgen der Gletscherschmelze beteiligt, und zwar entsprechend der von RWE verantworteten klimaschädlichen Treibhausgasemissionen.
Kohlekraftwerke von RWE sollen für Klimawandel mitverantwortlich sein
Bei dem Zivilrechtsstreit geht es konkret um die Frage, inwieweit der Kläger und seine Familie von einer möglichen Flutwelle aufgrund des stark angewachsenen Gletschersees Palcacocha bedroht sind. Der peruanische Bauer macht das Unternehmen wegen des Betriebs von Kohlekraftwerken für den Klimawandel mitverantwortlich. Dazu wurden aktuell an zwei Verhandlungstagen vom Gericht bestellte Gutachter befragt.
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Das Oberlandesgericht hatte 2017 entschieden, dass es einen zivilrechtlichen Anspruch zum Schutz von durch die Klimakrise Betroffenen gegen einen großen Emittenten wie den Energiekonzern RWE grundsätzlich für schlüssig hält. Damit wurde der Eintritt in die aktuell laufende Beweisaufnahme beschlossen.
Klimakrise: Anspruch auf Schutz von Betroffenen
Kern des Streits ist, ob ein Unternehmen für CO2-Emissionen anteilig zur Verantwortung gezogen werden und dafür haften kann. In Deutschland ist es der erste maßgebliche Fall dieser Art. Im Fall eines Klage-Erfolgs könnte das Verfahren eine Signalwirkung auf weitere Energie- oder auch Autokonzerne haben.