Nach dem Willen von CDU, CSU und SPD ist das Bürgergeld bald Geschichte. Ersetzt werden soll die Sozialleistung laut dem Koalitionsvertrag von einer „Grundsicherung für Arbeitssuchende“, die sich insbesondere durch strengere Regeln auszeichnet. Der Evangelische Pressedienst (epd) gibt einen Überblick:
VERMITTELN VOR QUALIFIZIEREN
Der sogenannte Vermittlungsvorrang, den es schon zu Zeiten von Hartz IV gab, soll „für die Menschen, die arbeiten können“, wieder eingeführt werden. Das bedeutet, dass die Vermittlung in einen Job Vorrang hat vor Weiterbildung und Qualifizierung, etwa dem Erreichen eines Berufsabschlusses. „Für diejenigen, die aufgrund von Vermittlungshemmnissen keinen Zugang zum Arbeitsmarkt finden, werden wir vor allem durch Qualifizierung und eine bessere Gesundheitsförderung und Reha-Maßnahmen eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt ermöglichen“, heißt es im Koalitionsvertrag zudem.
VERSCHÄRFTE SANKTIONEN
Wer gegen Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten verstößt, also zum Beispiel keine Bewerbungen schreibt, dem können Leistungen gekürzt werden. Künftig sollen diese „schneller, einfacher und unbürokratischer durchgesetzt werden“. Allerdings können auch heute Sanktionen schon ab der ersten Pflichtverletzung verhängt werden. Die Pflichten an sich sollen ebenfalls verschärft werden.
„Bei Menschen, die arbeiten können und wiederholt zumutbare Arbeit verweigern, wird ein vollständiger Leistungsentzug vorgenommen“, heißt es weiter. Auch heute kann in bestimmten Fällen der komplette Regelsatz einbehalten werden; Miet- und Heizkosten sind aber geschützt. Ob das künftig anders sein wird, geht aus dem Koalitionsvertrag nicht hervor.
SCHNELLERE PRÜFUNGEN
Bei den Kosten für die Unterkunft, die der Staat bezahlt, gilt derzeit eine Karenzzeit von einem Jahr – erst danach wird geprüft, ob diese als zu hoch eingestuft werden und ein Umzug als sinnvoll erachtet wird. „Dort, wo unverhältnismäßig hohe Kosten für Unterkunft vorliegen, entfällt die Karenzzeit“, heißt es nun im Koalitionsvertrag. Damit könnte jemand schon kurz nach Beginn des Bürgergeldbezugs aufgefordert werden, sich eine günstigere Wohnung zu suchen.
Änderungen sind zudem bei den Freibeträgen für Vermögen vorgesehen. Die Regelung, dass im ersten Jahr des Leistungsbezugs deutlich höhere Vermögen unangetastet bleiben als später, fällt weg. Außerdem soll die Höhe des Schonvermögens an die „Lebensleistung“ gekoppelt werden – Details werden nicht genannt. Bislang gilt nach Ablauf des ersten Jahres ein einheitlicher Betrag von 15.000 Euro pro Person.
WEITERE VORHABEN
Bei der Regelsatzanpassung soll die Inflation wieder so wie vor der Corona-Pandemie berücksichtigt werden. Das dürfte Steigerungen dämpfen. Die Koalitionäre wollen außerdem sicherstellen, „dass die Jobcenter für die Eingliederung ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt bekommen“.