Die Anzahl der Beauftragten des Bundes für verschiedene Themen hat den vermutlich nächsten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bereits im Wahlkampf beschäftigt – damals forderte er eine weitgehende Abschaffung. Ganz so radikal klingt das im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD nun nicht mehr, dennoch sind deutliche Änderungen vorgesehen. Der Evangelische Pressedienst (epd) gibt einen Überblick:
WELCHE BEAUFTRAGTEN GIBT ES?
Eine Liste des Bundesinnenministeriums umfasst 43 Beauftragte und Koordinatoren oder Koordinatorinnen. Darunter sind bekannte Menschen, etwa die im Kanzleramt arbeitende Migrationsbeauftragte, der Ostbeauftragte oder der Antisemitismusbeauftragte. Es gibt aber auch Beauftragte, die öffentlich seltener in Erscheinung treten, zum Beispiel für Schienenverkehr, Meere, Tierschutz oder den Bonn-Berlin-Umzug. Zum Teil haben Staatssekretärinnen und Staatssekretäre zusätzlich ein Beauftragtenamt übernommen.
Die Amtsinhaber und -inhaberinnen üben ihre Posten auf unterschiedlichen Grundlagen aus. Es gibt Beauftragte, deren Ämter gesetzlich festgeschrieben ist. Dazu zählen etwa der Behindertenbeauftragte, die Datenschutzbeauftragte, die Antidiskriminierungsbeauftragte und bald auch die unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Viele andere Beauftragte wurden lediglich durch einen Kabinettsbeschluss eingesetzt, was eine Abschaffung ihrer Posten für die künftige Regierung sehr viel einfacher macht.
Neben Beauftragten im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung gibt es auch einige Beauftragte des Bundestags. Bekanntestes Beispiel ist die Wehrbeauftragte.
WAS STEHT IM KOALITIONSVERTRAG?
„Das ausgeuferte Beauftragtenwesen des Bundes reduzieren wir um rund 50 Prozent“, heißt es dort. Welche Posten genau wegfallen sollen und welche nicht, wird nicht aufgelistet. Hinweise ergeben sich durch einen Blick darauf, welche Ämter im Koalitionsvertrag explizit erwähnt werden.
So planen Union und SPD, der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit neue Kompetenzen zu geben. „Sie soll dann Bundesbeauftragte für Datennutzung, Datenschutz 2109 und Informationsfreiheit sein.“ Gestärkt werden soll außerdem das Amt des Aussiedlerbeauftragten. Die Arbeit des Beauftragten für weltweite Religions- und Weltanschauungsfreiheit soll „fortgesetzt“ werden. Auch die Missbrauchsbeauftragte wird im Koalitionsvertrag erwähnt.
Bei einigen Ämtern steht schon die Verteilung auf die Parteien fest. So sollen die Positionen des Ostbeauftragten und der Migrationsbeauftragten weiterhin von der SPD besetzt werden. Beide haben den Rang eines Staatsministers beziehungsweise einer Staatsministerin. Es soll auch ein zusätzlicher solcher Posten geschaffen werden, nämlich der eines Staatsministers oder einer Staatsministerin für Sport und Ehrenamt. Für die Besetzung ist die CDU zuständig.
WAS TAUCHT NICHT IM KOALITIONSVERTRAG AUF?