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Das Cannabis-Gesetz und ein mögliches Vermittlungsverfahren

Das Gesetz zur teilweisen Legalisierung von Cannabis ist ein sogenanntes Einspruchsgesetz, kein Zustimmungsgesetz. Der Bundesrat kann es nicht ablehnen. Die Länder können aber mit einer Mehrheit den Vermittlungsausschuss anrufen. Er könnte über eine Verschiebung oder Änderungen des Gesetzes beraten. Am Ende sollte ein Einigungsvorschlag stehen. Die unionsgeführten Länder lehnen indes die Reform insgesamt ab.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat gewarnt, dass unionsregierte Länder das Gesetz im Vermittlungsausschuss so lange blockieren könnten, bis die Ampel-Koalition es nicht mehr umsetzen kann. Nach der Geschäftsordnung des Ausschusses darf jedes der 32 Mitglieder (jeweils 16 aus Bundesrat und Bundestag) nach der zweiten Sitzung ohne Einigungsvorschlag den Abschluss des Verfahrens beantragen. Findet sich in der folgenden Sitzung erneut keine Mehrheit für einen Einigungsvorschlag, ist das Vermittlungsverfahren abgeschlossen.

Falls dann der Bundesrat keinen Einspruch einlegt, würde das Cannabis-Gesetz in der Form in Kraft treten, wie es der Bundestag am 23. Februar beschlossen hat. Legt der Bundesrat Einspruch ein – was bisher nur sehr selten vorgekommen ist – würde der Bundestag den Einspruch zurückweisen.

Legt der Vermittlungsausschuss indes einen Einigungsvorschlag vor, würden ihn Bundestag und Bundesrat aller Voraussicht nach billigen, und das Cannabis-Gesetz träte in veränderter Form in Kraft.