Kiel. Das dänische Parlament will in der zweiten Märzhälfte darüber entscheiden, ob künftig alle anderssprachigen Predigten, die im Land gehalten werden, auf dänisch übersetzt werden müssen. Ziel des Regierungsvorschlags sei es, die Inhalte von Predigten in ausländischer Sprache transparenter zu machen, sagte Kirchenministerin Joy Mogensen in einer Antwort auf eine Anfrage des dänischen Parlaments. Dänemarks sozialdemokratische Regierung will damit gegen islamistische Hassprediger vorgehen, die derzeit in dänischen Moscheen auf arabisch demokratische Grundwerte kritisieren.
Betroffen wären aber auch deutschsprachige Kirchengemeinden nördlich der Grenze. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf müssten die Nordschleswiger Pastoren sämtliche Predigten übersetzen und an das dänische Kirchenministerium senden. “Allein der praktische Aufwand ist kaum zu stemmen”, sagt der Pastor von der Kirche Nordschleswig, Matthias Alpen. Er kritisiert zudem, dass sämtliche Glaubensgemeinschaften Dänemarks mit nichtdänischen Predigten durch das Gesetz über einen Kamm geschoren werden. “Es könnte der Eindruck entstehen, es gäbe einen Generalverdacht”, so Alpen.
“Undemokratisch und praxisfern”
Die deutsch-dänische Kieler Pastorin Annie Lander-Laszig bezeichnet den Gesetzentwurf als “undemokratisch und praxisfern.” Alle übersetzten Predigten müsse schließlich auch jemand lesen, sonst mache es keinen Sinn. “Wer soll das leisten? Es ist absurd”, so Lander-Laszig, die Ehrenvorsitzende der Deutsch-Dänischen Gesellschaft ist. Sie befürchtet “katastrophale Folgen” für die deutsch-dänische Beziehung, wenn das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt.
Klare Worte der Bischöfe
Deutsche und dänische Bischöfe hatten den Plan der dänischen Regierung bereits im November mit einem gemeinsamen Brief an mehrere Minister scharf kritisiert. Der Schleswiger Bischof Gothart Magaard und seine dänischen Kollegen aus Hadersleben, Ripen und Kopenhagen erklärten, eine solche Gesetzgebung bringe ein hohes Maß von Misstrauen gegenüber der Sprachtradition der Minderheit zum Ausdruck.
Schließlich habe die Kopenhagen-Bonn-Erklärung von 1955 die staatlichen Rechte für Minderheiten nördlich und südlich der Grenze festlegt. “Diese Erklärung hat sich sehr günstig für die Entfaltungsmöglichkeiten der jeweiligen Minderheiten ausgewirkt”, so die Bischöfe. Der Grundpfeiler der Erklärung beschreibe die Gegenseitigkeit: Die Bedingungen und Verhältnisse, die für eine Minderheit in Anspruch genommen werden, sollen auch für die andere Seite gelten. Wenn nun den deutschen Gemeinden und Pastoren auferlegt würde, alle Predigten zu übersetzen, könne man voraussehen, dass die gleichen Bedingungen für die dänischen Gemeinden in Südschleswig geltend gemacht werden, heißt es in dem Brief.