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Chef der NRW-Staatskanzlei gegen Streichung von Feiertagen

Pfingstmontag, Ostermontag, zweiter Weihnachtsfeiertag: Wirtschaftsvertreter fordern die Streichung solcher Feiertage. Der Chef der NRW-Staatskanzlei plädiert für andere Maßnahmen.

Wirtschaftsvertreter fordern die Streichung eines gesetzlichen Feiertags (Symbolbild)
Wirtschaftsvertreter fordern die Streichung eines gesetzlichen Feiertags (Symbolbild)Imago / Bihlmayerfotografie

Der Chef der nordrhein-westfälischen Staatskanzlei hält nichts von der Streichung von Feiertagen wie dem Pfingstmontag. Zwar sei es richtig, alle sinnvollen und nachhaltigen Ideen zur Ankurbelung der Wirtschaft auszuloten, sagte Minister Nathanael Liminski (CDU) der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Klare Priorität hätten aber die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, die Senkung der Energiekosten sowie die Förderung von Innovationen und Investitionen. “Die Streichung eines Feiertags halte ich hingegen weder für prioritär noch für gesellschaftlich akzeptiert”, so Liminski.

Wirtschaftsvertreter: Pfingstmontag am ehesten verzichtbar

Jüngst hatten sich Vertreter der Wirtschaft für eine Streichung von gesetzlichen Feiertagen ausgesprochen, um die Wirtschaftsleistung zu erhöhen. Als am ehesten verzichtbar bezeichnete der Geschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, Bertram Brossardt, den Pfingstmontag. Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) lehnte die Forderung ab.

“Ostermontag, Pfingstmontag, zweiter Weihnachtsfeiertag – da sind meine Kollegen aus Frankreich und Italien regelmäßig verblüfft, dass wir da freihaben”, so Brossardt in einem Interview. Einen Tag davon zu streichen, “würde der deutschen Wirtschaft viel bringen und die Arbeitnehmer nicht stark belasten”.

Der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft, Michael Hüther, verwies auf die Abschaffung des Buß- und Bettages als gesetzlichen Feiertag im Jahr 1995. Damit sollte de Arbeitgeberanteil in der Pflegeversicherung finanziert werden. Den Feiertag gibt es nur noch in Sachsen. Dafür müssen die Arbeitnehmer dort aber 0,5 Prozent ihres Bruttolohns mehr in die Pflegeversicherung einzahlen als die Beschäftigten in den anderen Bundesländern.