Die Thüringer CDU-Fraktion hat beim Landesverfassungsgericht weitreichenden Rechtsschutz beantragt, der die Wahl eines Landtagspräsidiums am Samstag ermöglichen soll. Dem Evangelischen Pressedienst (epd) liegt der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor, mit dem Alterspräsident Jürgen Treutler (AfD) verpflichtet werden soll, über die Änderung der Geschäftsordnung des Landtags noch vor der Wahl des Landtagspräsidiums abstimmen zu lassen. Der Antrag war am Donnerstagabend bei Gericht eingegangen.
In der am Donnerstag abgebrochenen Sitzung sei laut Schriftsatz zunächst nur strittig gewesen, ob Treutler die Beschlussfähigkeit des Landtags auf Antrag der CDU-Fraktion hätte feststellen müssen. Das habe Treutler abgelehnt.
Zur ebenfalls dem Verfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegten Frage, eine Abstimmung über die Änderung der Geschäftsordnung zuzulassen, war im Verlauf des Plenums am Donnerstag nicht diskutiert worden. Aus Kreisen der CDU Fraktion hieß es, das Verfassungsgericht könne die Frage beantworten, müsse es aber nicht.
Mit einer Entscheidung ist frühestens am Freitagnachmittag zu rechnen. Sollte das Gericht den weitreichenden Anträgen der CDU-Fraktion folgen, ist eine Wahl des Präsidiums am Samstag wahrscheinlich.
Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Andreas Bühl, versicherte, trotz des verfassungsrechtlichen Streits einen geeigneten Kandidaten der AfD im künftigen Landtagspräsidium nicht grundsätzlich abzulehnen. Es solle der Partei keine Gelegenheit gegeben werden, weiter an politischen Opfer-Erzählungen festzuhalten.