Im neuen Organspende-Register können Organspender sich jetzt freiwillig registrieren. Der Organspende-Ausweis bleibt aber gültig.
Nach langem Vorlauf soll ab 18. März das digitale Organspenderegister seine Arbeit in Deutschland aufnehmen. Politik und Gesundheitswesen erhoffen sich dadurch mehr Klarheit bei der Frage, ob Bürger für oder gegen eine Organspende sind. Letztlich soll damit auch die Zahl der Organspender erhöht werden. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) beantwortet wichtige Fragen.
Deutschland liegt im internationalen Vergleich seit Jahren im unteren Tabellendrittel bei der Zahl der Organspenden. 2023 gab es laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation 965 Menschen, die nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe spendeten. Zugleich warten aber mehr als 8.000 schwerstkranke Patienten auf ein Spenderorgan. Viele Kliniken machen die Erfahrung, dass Menschen, die als Organspender in Frage kommen, keine Festlegungen über ein Ja oder Nein zu einer Spende getroffen haben. Auch viele Angehörige fühlen sich in einem solchen Fall überfordert und entscheiden sich deshalb gegen eine Transplantation. Ein digitales Spendenregister soll helfen, dass möglichst viele Bundesbürger ihre Haltung zur Organspende klar dokumentieren und damit auch Entscheidungswege verkürzen.
Das Verfahren soll einfach, freiwillig und kostenlos sein. Wie der Organspendeausweis, die Patientenverfügung oder die elektronische Patientenakte soll das beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelte digitale Organspenderegister die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende dokumentieren. Möglich ist das für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr. Eine einmal hinterlegte Entscheidung kann jederzeit geändert und widerrufen werden. Auf der Seite der Krankenhäuser sollen auskunftsberechtigte Ärztinnen und Ärzte und Transplantationsbeauftragte rund um die Uhr auf das Register zugreifen können. Sowohl für das Eintragen als auch für das Abrufen der Organspendeerklärungen sind digitale Authentifizierungsverfahren vorgesehen.
Nein, es startet in mehreren Stufen. Vom 18. März an soll es möglich sein, von zuhause aus unter der Internetadresse www.organspende-register.de seine Haltung in dem Register zu dokumentieren. Voraussetzung ist allerdings, dass man über einen Personalausweis mit Online-Funktion und PIN (eID) verfügt.
In einem zweiten Schritt ist geplant, dass Kliniken, die Organe entnehmen, im Register hinterlegte Erklärungen suchen und abrufen können. Die Krankenhäuser müssen dafür aus Datenschutzgründen eigens Personen benennen, die Zugang zum Register erhalten. Die berechtigten Personen authentifizieren sich über ihren elektronischen Heilberufsausweis. Eine Abfrage ist dann zulässig, wenn der Tod eines möglichen Organspenders festgestellt worden ist, unmittelbar bevorsteht oder als bereits eingetreten vermutet wird. Bis zum 1. Juli 2024 müssen alle Entnahmekrankenhäuser an das Register angebunden sein und abrufberechtigte Personen (Ärztinnen und Ärzte, pflegerische Transplantationsbeauftragte) benannt haben. Bislang haben erst 30 Prozent der Krankenhäuser diese Voraussetzungen erfüllt. Spätestens bis zum 30. September erhalten Versicherte dann eine weitere Möglichkeit des Zugangs zum Register. Dann soll es möglich sein, dass sie Erklärungen auch direkt mit Hilfe ihrer GesundheitsID eintragen können. Diese sogenannte digitale Identität erhalten sie über Krankenkassen-Apps und ihre elektronische Patientenakte.
Die Gewebespende in Deutschland ist dezentral organisiert; es gibt viel mehr – auch außerklinische – Einrichtungen, die sich beteiligen. Für sie müssen erst organisatorische und rechtliche Voraussetzungen geschaffen werden. Deshalb werden die behördlich zugelassenen Gewebeeinrichtungen bis zum 1. Januar 2025 an das Register angebunden.