Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am 26. März zu einer Klage der mutmaßlich antisemitischen BDS-Bewegung. Diese wehrt sich gegen einen Beschluss des Bundestages von 2019 mit dem Titel „Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“, wie das Gericht in Leipzig mitteilte. Darin stellte das Parlament unter anderem fest, dass die politische Bewegung keine Räumlichkeiten und Einrichtungen nutzen dürfe, die unter Bundestagsverwaltung stehen.
Der Bundestag begründete den Beschluss damit, dass die „Boycott, Divestment and Sanctions“-Bewegung sich antisemitisch äußere, das Existenzrecht Israels infrage stelle und zum Boykott Israels aufrufe. Solche Organisationen oder Projekte sollen laut Bundestag finanziell nicht gefördert werden, auch nicht von Ländern, Städten und Gemeinden.
BDS-Bewegung ruft zum Boykott israelischer Waren auf
Die BDS-Bewegung ruft laut Bundestag auch in Deutschland zum Boykott israelischer Waren und Dienstleistungen, israelischer Kunstschaffender, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Sportlerinnen und Sportler auf. Dies führe „in seiner Radikalität zur Brandmarkung israelischer Staatsbürger jüdischen Glaubens als Ganzes“, hieß es. Die Argumentationsmuster und Methoden der BDS-Bewegung seien antisemitisch.
Die transnationale Bewegung hatte vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen den Bundestagsbeschluss erhoben. Das Gericht wies diese als teilweise unzulässig und unbegründet ab. Die Kläger legten Berufung ein. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg als nächste Instanz sah sich für den Fall nicht zuständig.