Die Ausgaben für Krankenhäuser erreichen 2024 voraussichtlich ein Rekordhoch von mehr als 100 Milliarden. Eine Krankenhausreform soll die Lage der Kliniken verbessern. Doch sie ist hoch umstritten.
Die Bundesregierung will die Krankenhauslandschaft in Deutschland umfassend reformieren. Der Bundestag debattiert am Donnerstag in Erster Lesung über das “Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz”, das Anfang 2025 in Kraft treten soll. Das Gesetz soll den Weg für die Krankenhäuser in den kommenden Jahren festlegen.
Die stationäre Versorgung soll künftig dadurch verbessert werden, dass jedem Krankenhaus genauer definierte Tätigkeitsbereiche mit Vorgaben für Personal und Geräteausstattung zugewiesen werden, für die bundesweit einheitliche Qualitätsstandards gelten.
Zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung sind Ausnahmeregelungen vorgesehen, die für bedarfsnotwendige Krankenhäuser in ländlichen Räumen unbefristet gelten. Außerdem sollen in diesen Regionen besondere Einrichtungen wohnortnah stationäre Krankenhausbehandlung mit ambulanten und pflegerischen Leistungen anbieten können.
Ein weiteres zentrales Ziel des Gesetzes ist eine veränderte Vergütung der Krankenhäuser, damit sie weniger unter ökonomischem Druck stehen: Statt wie bisher jede einzelne Krankenhausbehandlung über Pauschalen abzurechnen, soll ein Großteil der stationären Versorgung unabhängig von der tatsächlichen Leistungserbringung bezahlt werden.
Ab 2025 ist eine Vorhaltefinanzierung von 60 Prozent der Gesamtbetriebskosten vorgesehen. 40 Prozent werden nach wie vor durch diagnosebezogene Fallpauschalen (DRG) bezahlt. Zudem soll die wirtschaftliche Situation und die Liquidität der Krankenhäuser durch “die vollständige, umfassende und frühzeitige Tarifrefinanzierung sowie durch die Anwendung des vollen Orientierungswerts wesentlich und nachhaltig verbessert” werden.
Zur Finanzierung der Krankenhausreform ist ein Transformationsfonds geplant, der bis 2035 mit jährlich fünf Milliarden Euro gefüllt werden soll. Der Bund wird seinen Anteil von 2,5 Milliarden Euro pro Jahr aus dem Gesundheitsfonds der Krankenkassen bestreiten, die Länder sollen jährlich einen entsprechenden Beitrag leisten. Insgesamt stünden somit 50 Milliarden Euro für die Veränderung der Krankenhauslandschaft bereit.
Ab 2027 sind zudem Förderungen für die Bereiche Kinderheilkunde, Geburtshilfe, Schlaganfall (Stroke Unit), Spezielle Traumatologie und Intensivmedizin geplant. Für die Kinderheilkunde sind jährlich zusätzlich 288 Millionen geplant, für die Geburtshilfe 120 Millionen Euro.