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Bundestag verabschiedet Regelung für schnellere Abschiebungen

Abgelehnte Asylbewerber sollen künftig schneller abgeschoben werden können. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend mit der Mehrheit der Stimmen der Ampelfraktion gegen die Stimmen einiger Grünenabgeordneten sowie von Union und AfD das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz. Demnach können abgelehnte Asylbewerber länger in Gewahrsam gehalten werden; die Polizei erhält mehr Rechte bei Wohnungsdurchsuchungen und Asylbewerbern müssen beim Asylverfahren stärker mitwirken.

Nach den Worten von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ist eine raschere Abschiebung Voraussetzung für eine gesellschaftliche Akzeptanz der Migration. Die Regelung solle verhindern, dass Betroffene untertauchen. Zugleich betonte sie, dass Seenotrettung nicht kriminalisiert werde. Es gehe um Humanität und Ordnung in der Migration. Helge Limburg (Grüne) sprach von einem Kompromiss.

Christoph de Vries (CDU) beklagte hingegen, dass das Gesetz die Migrationskrise nicht ansatzweise löse – angesichts der erhofften 600 zusätzlichen Ausweisung im Jahr bei über 700 Asylanträgen pro Tag. Die von den Grünen durchgesetzten Änderungen machten die Regelung zudem völlig wirkungslos. Scharfe Kritik übte er besonders an der Neuregelung, wonach Betroffenen in Verfahren zur Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam künftig eine Pflichtverteidigung zur Seite gestellt wird. Er verlangte hingegen mehr Befugnisse der Bundespolizei und schärfere Folgen für Verstöße bei der Identitätsfeststellung. Die AfD wies die Regelung grundsätzlich zurück.

Das Gesetz erweitert die Durchsuchungsmöglichkeiten der Polizei und dehnt den Ausreisegewahrsam von derzeit zehn auf 28 Tage aus. Abschiebungen soll nicht mehr angekündigt werden müssen, sofern nicht Familien mit Kindern unter zwölf Jahren betroffen sind. Um die Identität zu klären, können die Behörden nun leichter auf Daten und Dokumenten zugreifen. Die Polizei kann zudem andere Räumlichkeiten als das Zimmer des abzuschiebenden Ausländers in einer Gemeinschaftsunterkunft betreten. Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote haben laut Gesetz künftig keine aufschiebende Wirkung mehr.

Ferner können Wohnsitzauflagen und räumliche Beschränkungen sofort vollzogen werden. Die Regelung erleichtert zudem die Abschiebung von Straftätern, Gefährdern, Mitgliedern der Organisierten Kriminalität und Schleusern. Minderjährige und Familien mit Minderjährigen sollen allerdings grundsätzlich nicht in Abschiebehaft genommen werden.

Die Regelung sieht auch niedrigere Leistungen für Asylbewerber vor. Gleichzeitig sollen aber Ausländer, die in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen müssen, bereits nach sechs statt nach neun Monaten eine Beschäftigung aufnehmen können.