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Bundestag positioniert sich gegen Antisemitismus an Hochschulen

Nach einer ersten Resolution gegen Judenfeindlichkeit im November hat der Bundestag nun eine weitere beschlossen – speziell zu Schulen und Hochschulen. Doch das Papier ist nicht unumstritten.

Nach zahlreichen antisemitischen Vorfällen an deutschen Schulen und Hochschulen hat sich der Bundestag fraktionsübergreifend gegen Judenfeindlichkeit im Bildungs- und Wissenschaftsbetrieb gewandt. Das Parlament verabschiedete am späten Mittwochabend eine mit breiter Mehrheit von SPD, Union, Grünen und FDP getragene Resolution. Auch die AfD stimmte zu, das BSW stimmte dagegen, die Linke enthielt sich. Nach dem Hamas-Angriff auf Israel vom 7. Oktober 2023 war es in Deutschland wiederholt zu einschlägigen Vorfällen und Protesten gekommen, bei denen etwa Hochschulgebäude besetzt wurden.

Der Bundestag fordert nun unter anderem mehr Förderung von Antisemitismusforschung und jüdischer Gegenwartsforschung. Die Bundesregierung solle sich weiterhin gegen einen Boykott der Kooperation mit der israelischen Wissenschaft stellen. Aktivitäten von Gruppierungen, die israelbezogenen Antisemitismus etwa in Form von Boykottaufrufen verbreiteten, seien zu unterbinden. Schulen und Hochschulen müssten darin unterstützt werden, ihre rechtlichen Möglichkeiten gegen antisemitisches Verhalten vollständig auszuschöpfen. Dazu gehöre auch der Ausschluss von Schülern und Studierenden von Unterricht und Studium.

Schülerinnen und Schüler sollten mindestens einmal in ihrer Schullaufbahn eine Gedenkstätte besuchen. Auch die Auseinandersetzung mit aktuellem jüdischen Leben, etwa durch Besuche von Synagogen, soll laut der Resolution verstärkt unterstützt werden. Lehrkräfte sollten besser aus- und weitergebildet und der deutsch-israelische Austausch ausgebaut werden.

Im Wissenschaftsbetrieb müsse dafür Sorge getragen werden, dass sich jüdische Studierende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Lehrende an Hochschulen sicher fühlen können. Nötig seien flächendeckend Beauftragte für Antisemitismus. Lehrende sollten für das Thema sensibilisiert und im Umgang damit geschult werden. Zugleich betont der Bundestag, dass sichergestellt bleiben solle, dass “Fördermittel des Bundes ausschließlich nach dem Maßstab der wissenschaftlichen Exzellenz vergeben werden”.

Der Bundestag stellt mit seinem Papier Forderungen auf und gibt Empfehlungen ab, die aber keine direkte rechtliche Wirkung entfalten. Die Hochschulrektorenkonferenz hatte sich schon im November gegen die Resolution gewandt und betont, dass staatliche Fördermittel allein nach wissenschaftsgeleiteten Prinzipien und Verfahren verteilt werden sollten. Auch sei die Diskussion über die Definition von Antisemitismus Aufgabe der Wissenschaft. Im Übrigen werde von den Hochschulen – im Rahmen ihrer Autonomie – schon viel unternommen, um klar gegen Antisemitismus Stellung zu beziehen.

Im November hatte der Bundestag bereits mit einer allgemeiner gehaltenen Resolution seine Haltung gegen Antisemitismus bekräftigt. Dabei ging es unter anderem darum, keine Organisationen und Projekte mehr zu fördern, die Antisemitismus verbreiten oder das Existenzrecht Israels infrage stellen.