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Missbrauchsopfer haben künftig mehr Rechte

Es gehörte zu den letzten Gesetzen, über die der Bundestag entschieden hat und soll Missbrauchsopfern mehr Rechte zusichern. Am Freitag gab auch der Bundesrat grünes Licht.

Der Bundesrat hat am Freitag einem Gesetz zur Stärkung der Rechte von Missbrauchsbetroffenen zugestimmt. Mit dem Gesetz sollen die Rechte Betroffener sowie die Rolle der Aufarbeitungskommission gestärkt werden. So sollen Betroffene etwa ein Recht auf Akteneinsicht in den Jugendämtern erhalten. Auch das Amt der Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Kerstin Claus, soll gestärkt werden.

Ursprünglich sollte auch die Fortführung des Fonds für Opfer sexualisierter Gewalt in dem Gesetz geregelt werden. Darauf konnten sich die Regierungsfraktionen nicht verständigen. Nun droht das Ende des Fonds. Die Bundesregierung hatte den Fonds vor zwölf Jahren eingerichtet. Nach einer seit Jahresbeginn geltenden Richtlinie läuft er 2028 aus. Anträge, die noch bis Ende August gestellt werden können, können demnach nur noch im laufenden Jahr bewilligt werden.