Es gehörte zu den letzten Gesetzen, über die der Bundestag entschieden hat und soll Missbrauchsopfern mehr Rechte zusichern. Am Freitag gab auch der Bundesrat grünes Licht.
Der Bundesrat hat am Freitag einem Gesetz zur Stärkung der Rechte von Missbrauchsbetroffenen zugestimmt. Mit dem Gesetz sollen die Rechte Betroffener sowie die Rolle der Aufarbeitungskommission gestärkt werden. So sollen Betroffene etwa ein Recht auf Akteneinsicht in den Jugendämtern erhalten. Auch das Amt der Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Kerstin Claus, soll gestärkt werden.