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Bundesrat billigt höhere Beiträge zur Pflegeversicherung

Nach der Beitragserhöhung ist vor der Beitragserhöhung: Die Pflegeversicherung wird immer teurer. Zugleich vermuten Experten, dass die zum 1. Januar steigenden Beiträge sehr schnell nicht mehr ausreichen.

Die Bundesbürger müssen ab kommendem Jahr mehr in die Pflegeversicherung einzahlen. Der Bundesrat stimmte am Freitag einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu, den Beitragssatz um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent des Bruttolohns anzuheben. Dies soll zusätzliche Einnahmen von 3,7 Milliarden Euro pro Jahr bringen. Zuletzt waren die Beiträge bereits im Sommer 2023 erhöht worden.

Teurer wird die Pflegeversicherung für manche Bundesbürger auch dadurch, dass die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt. Sie liegt künftig jährlich bei 66.150 Euro brutto (monatlich 5.512,50 Euro). 2024 waren es 62.100 Euro im Jahr beziehungsweise 5.175 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich berechnet. Sie markiert das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Das Einkommen, das darüber hinausgeht, ist beitragsfrei.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte zum Bundesratsbeschluss, die Zahl der Pflegebedürftigen wachse deutlich an. Zudem stiegen die Kosten für die Betreuung. “Perspektivisch benötigen wir aber eine grundsätzlichere Lösung. Pflege darf kein Armutsrisiko sein.” Ende 2023 waren in Deutschland knapp 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig. Das waren 730.000 oder rund 15 Prozent mehr als Ende 2021 (knapp 5 Millionen).

Bei der künftigen Beitragshöhe gibt es je nach Kinderzahl Unterschiede. Versicherte mit einem Kind zahlen künftig 3,6 Prozent, für Menschen ohne Kinder steigt der Beitrag auf 4,2 Prozent. Mit zwei Kindern liegt der Beitrag künftig bei 3,35 Prozent, mit drei Kindern bei 3,1 Prozent, mit vier Kindern bei 2,85 Prozent und mit fünf und mehr Kindern bei 2,6 Prozent. Darin enthalten ist jeweils ein Arbeitgeberanteil von 1,8 Prozent.

Zugleich werden zum 1. Januar die Leistungen der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent angehoben. Diese Anpassung der Leistungsbeträge hat ein Gesamtvolumen von 1,8 Milliarden Euro.

Die Pflegekassen hatten mitgeteilt, dass der Pflegeversicherung 2024 und 2025 erhebliche Defizite drohten. Der Sozialverband VdK warnte am Freitag, der Beitrag müsse deshalb 2025 vermutlich erneut angehoben werden. Auch VdK-Präsidentin Verena Bentele forderte eine grundlegende Finanzierungsreform, die für langfristige Sicherheit sorge. Die neue Regierung müsse das angehen.