Artikel teilen:

Bundesrat berät über Krankenhausreform und Vermittlungsausschuss

Nach dem Ampel-Aus steht hinter Gesetzesvorhaben ein Fragezeichen. Die Krankenhausreform ist quasi in trockenen Tüchern – nur der Bundesrat könnte am Freitag das Vorhaben blockieren. Viele würde das freuen.

Der Umbau der deutschen Kliniklandschaft beschäftigt am Freitag den Bundesrat. Das als Krankenhausreform bekannte Gesetz hat den Bundestag bereits passiert. Nun könnte die Länderkammer statt das Gesetz zu billigen und es Anfang Januar in Kraft treten zu lassen, den Vermittlungsausschuss anrufen. Dieses hälftig von Bundestag und Bundesrat besetzte Gremium würde dann erneut über die Reform beraten, einen Kompromiss suchen und am Ende abstimmen. Ob dies zeitlich vor der Neuwahl klappen würde ist fraglich, zumal der rot-grünen Minderheitsregierung die Stimmen fehlen und die Union bereits eine Blockade angekündigt hat.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte sich dennoch jüngst optimistisch gezeigt, dass es erst gar nicht zum Vermittlungsausschuss komme. Der zuständige Ausschuss hat sich weder dafür noch dagegen ausgesprochen. Die Krankenhäuser vertreten durch die Krankenhausgesellschaften sowie zahlreiche andere Interessensvertretungen halten Nachbesserungen für dringend nötig. Indes fordern die Krankenkassen eine Billigung der Reform, um sie nicht gänzlich platzen zu lassen. Andernfalls, so das Argument, drohten zahlreiche Insolvenzen und ein Stillstand in der Krankenhausversorgung. In der Bevölkerung ist die Sorge laut Umfragen groß, dass erst mit der Reform die Versorgung schlechter wird.

Die Krankenhausreform ist ein langjähriges Großprojekt von Lauterbach. Hintergrund ist eine hohe Zahl an Kliniken, Betten und eine lange Belegdauer bei schlechter Finanzierung. Künftig soll die Abrechnung weniger durch Fallpauschalen, sondern zu 60 Prozent über eine sogenannte Vorhaltevergütung erfolgen. Hierfür sind 65 Leistungsgruppen geplant, die mit Mindestvorgaben und Qualitätskriterien verknüpft sind. Kliniken sollen dann gewisse Behandlungen nur durchführen dürfen, wenn sie über die nötige Ausstattung und Personal verfügen. Ausnahmen soll es etwa bei Schlaganfallzentren (“Stroke Units”) oder in der Notfallversorgung und Geburtshilfe geben.

Weitere Punkte sind eine bessere Verzahnung von stationärer und ambulanter Versorgung im ländlichen Raum in sektorübergreifenden Versorgungszentren. Auch Entbürokratisierung und Personalbemessung stehen im Gesetz. Finanzieren soll das Ganze ein Transformationsfonds von 50 Milliarden Euro von Bund und Ländern über zehn Jahre.